Rabattverträge

„In der anderen Apotheke bekomme ich das immer!“

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Berlin -

Der Apotheker kommt beschwingt vom Generalalphabet zurück an den HV-Tisch: Das Rabattarzneimittel hatte er an Lager; kein Lieferengpass, kein Austausch, der Versicherte einer kleinen BKK muss noch nicht einmal wiederkommen. Folgt jetzt der Dank des Patienten? Von wegen! „Das will ich nicht, das steht nicht auf dem Rezept“, schallt es dem Apotheker entgegen. Das ist noch relativ platt. Aber die Kunden sind erfindungsreich, wenn es darum geht, die Rabattverträge auszuhebeln.

Manchmal sind es ernstzunehmende Gründe – etwa die fehlende Teilbarkeit der Tablette des Rabattpartners. Hier können Apotheken ruhigen Gewissens pharmazeutische Bedenken geltend machen und ein anderes Präparat abgeben. Auch die Größe der Tabletten kann – etwa bei Arthritis-Patienten – über den Therapieerfolg entscheiden.

Unverträglichkeiten gegenüber bestimmten Zusammensetzungen mag es tatsächlich hin und wieder geben. Ob Laktose-Intoleranz tatsächlich so verbreitet ist wie man anhand der Eigendiagnosen glauben soll, darf allerdings bezweifelt werden. Und dass Patienten grundsätzlich „nur Hexal“ oder „nur die rosanen Pillen“ vertragen, ist schon kaum noch ernst zu nehmen.

Manchmal sind es ganz praktische Erwägungen, die eine Verweigerungshaltung begründen: Die Packung des Rabattpartners passt bei einem Patienten nicht in die Nachttischschublade – Abhilfe ist denkbar. Ein anderer verlangt Blister mit drei Tabletten in einer Reihe, damit er die Tagesdosis 1-1-1 besser ausscheiden und mitnehmen kann. Die Gründe sind oft nachvollzieh- aber selten umsetzbar. Einige Ausreden, Ansprüche und Beschimpfungen sind aber auch einfach nur unverschämt. Sehen Sie selbst.

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