Rabattverträge

ASS-Preisrätsel bei Hexal

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Berlin -

Mit einem Verkaufspreis zwischen 3 und 4 Euro je nach Hersteller ist ASS 100 ein klassisches Selbstzahlerpräparat. Trotzdem haben verschiedene Kassen Rabattverträge – für alle jene Verordnungen, die zu ihren Lasten abgerechnet werden, also Rezepte von zuzahlungsbefreiten Patienten. Aktuell gibt den Apothekern ein Produkt von Hexal Rätsel auf. Denn die Software rät bei bestimmten Kassen zum Austausch, obwohl die Patienten deutlich mehr zahlen müssten als für jedes andere Produkt.

Laut OTC-Ausnahmeliste darf der Thrombozyten-Aggregatitionshemmer in der Dosierung bis 300 mg in der Nachsorge von Herzinfarkten und Schlaganfällen sowie nach arteriellen Eingriffen zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden. Wegen des niedrigen Preises zahlen die meisten Patienten selbst; laut Arzneiverordnungsreport wurden 2011 655 Millionen Tagestherapiedosen zu Lasten der Kassen verordnet, also umgerechnet 6,55 Millionen N3-Packungen.

Eine Reihe von Kassen hat Rabattverträge über ASS 100 geschlossen – zum Teil ist der Wirkstoff auch über Portfolioverträge eingeschlossen. Bei der AOK Niedersachsen, der AOK Sachsen-Anhalt und der AOK Plus sowie bei der Bahn BKK und der Knappschaft wird seit 15. Januar ein Rabattartikel angezeigt, der erst Ende des Monats lieferbar sein wird: ASS 100 Hexal protect.

Problematisch ist aber weniger die Nichtverfügbarkeit, sondern vielmehr der Preis: Mit 11,77 Euro ist ASS 100 Hexal protect deutlich teurer als die Konkurrenzprodukte, und zwar auch solche mit magensaftresistentem Überzug. Weil selbst der Festbetrag von 7,50 Euro überschritten wird, müssen befreite Patienten 4,27 Euro aus eigener Tasche bezahlen – also mehr als den Gesamtpreis für jedes andere Produkt. Ohne Befreiung kommt die Zuzahlung von 5 Euro dazu. 9,27 Euro statt weniger als 4 Euro also. Für die Kassen dürfte es angesichts der Rabattvereinbarung keinen Unterschied machen.

Bei Hexal war bislang niemand für eine Stellungnahme zu erreichen. Möglicherweise hat der Konzern den Preis zur Markteinführung bewusst hoch angesetzt, um ihn beim nächsten Update nach unten zu korrigieren. Auf diese Weise lässt sich der Herstellerrabatt senken, denn Preissenkungen können unter bestimmten Umständen auf den Zwangsrabatt angerechnet werden.

Für OTC-Produkte, die ausnahmsweise verordnet werden können, gilt diese Regelung zwar eigentlich nicht: Hier gilt laut Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) ein Abschlag von 6 Prozent, der nicht abgelöst werden kann. Wegen des Festbetrags fällt ASS 100 aber in die Gruppe, für die ein 10-prozentiger Zwangsrabatt zu zahlen ist. Über eine Preissenkung könnte Hexal also den Abschlag aus der Welt schaffen.

Allerdings hätte man sich in Holzkirchen diesen Schritt trotzdem sparen können: Wenn der Preis auf das Niveau der Konkurrenzprodukte abgesenkt wird, liegt das Produkt mehr als 30 Prozent unter Festbetrag und wäre damit prinzipiell vom Abschlag befreit.

Bis Klarheit über den Preis herrscht, werden die Apotheker im Interesse ihrer Kunden das Produkt vermutlich meiden. Alternativen, teilweise auch mit Überzug, gibt es nicht nur etwa von Aliud/Stada und TAD, sondern auch von Hexal/1A/Sandoz selbst. Spätestens Ende April werden die Karten ohnehin neu gemischt: Dann verlieren alle Portfolioverträge per Gesetz ihre Gültigkeit.

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