Quetiapin wird zur Behandlung von Schizophrenie und bipolaren Störungen angewendet. Doch Alternativen sind gefragt, denn derzeit sind 33 Präparate auf der Lieferengpassliste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgeführt. Eine Möglichkeit sind Einzelimporte. Weil deren Kostenübernahme einige Wochen in Anspruch nehmen kann, sollen Ärzt:innen Privatrezepte ausstellen, wie eine Kassenärztliche Vereinigung (KV) rät.
Quetiapin gehört zu den atypischen Neuroleptika mit antipsychotischen und antidepressiven Eigenschaften. Der Arzneistoff ist als Film- und Retardtabeltte im Handel. Derzeit sind beide Varianten von Lieferausfällen betroffen. Als Gründe nennen die Hersteller eine erhöhte Nachfrage sowie Probleme in der Herstellung. Betroffen sind sowohl Original als auch Generika.
Das voraussichtliche Ende der gemeldeten Lieferengpässe variiert und wird für Retardtabletten unter anderem für Ende Juni und für Filmtabletten für Ende März angegeben.
Die KV Schleswig-Holstein liefert Informationen über die Möglichkeit des Einzelimportes nach § 73 Arzneimittelgesetz (AMG) aufgrund der Engpassmeldungen.
Zunächst sollte überprüft werden, ob das nicht verfügbare Medikament in der Datenbank des BfArM gemeldet sei. Sei dies nicht der Fall, könne von regional begrenzten Engpässen und einer Verfügbarkeit „in Kürze“ ausgegangen werden. Sei das Präparat gelistet und nicht durch eine andere indikationsgleiche, austauschfähige Darreichungsform ersetzbar, „hat die Apotheke die Nichtverfügbarkeit festzustellen und gegebenenfalls den Austausch gegen ein Präparat, das sie über einen Einzelimport nach § 73 AMG bezieht, zu veranlassen“, heißt es von der KV.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass Einzelimporte nach § 73 AMG von der Krankenkasse genehmigt werden müssen. Die Bewilligung könne bis zu fünf Wochen dauern. Daher „ist von der Arztpraxis zur Sicherstellung der weiteren Therapie ein Privatrezept auszustellen, das vom Patienten zwecks Kostenerstattung bei der Krankenkasse nachgereicht werden kann“.