Ausnahme wegen Quarantäne

Prüfungsamt lässt PhiP doch nicht hängen

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Berlin -

Freude in den Hof-Apotheken von Oliver Teichmann: Der Apotheker aus Heidelberg hatte das sechsmonatige Praktikum eines Pharmaziestudenten fast schon abgeschrieben, weil dieser wegen Quarantäne seine Prüfung später als geplant absolvierte und dieses teilen musste. Zunächst untersagte das Prüfungsamt die Aufsplittung der praktischen Zeit in der Vor-Ort-Apotheke. Jetzt kam die Kehrtwende aus Düsseldorf.

Der geplante PhiP von Teichmann musste Quarantäne-bedingt seine Prüfungen verschieben – und wollte die geplante praktische Ausbildung deshalb aufteilen. Denn ein ebenfalls geplantes Praktikum in einer Klinik konnte nicht nach hinten geschoben werden. Geplant war, zunächst nur fünf Monate in der Vor-Ort-Apotheke zu bleiben. Nach der Klinikzeit wollte er den fehlenden Monat nachholen.

Die Behörden wollten ihm jedoch die Zeit zunächst nicht anrechnen. Das Prüfungsamt in Düsseldorf stoppte die Pläne des angehenden Apothekers. Als Grund hieß es: Die relevante Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Apotheker im Rahmen der Bewältigung der Coronavirus-Sars-CoV-2-Pandemie oder ihrer Folgen sei zum 31.03.2022 außer Kraft getreten.

Der zuständige Jurist teilte ihm mit: „Bei allem Verständnis für Ihre Frustration erkenne ich in Ihrer Situation keinen gleichgelagert wichtigen Grund.“ Diese wären etwa – analog zum Studium der Humanmedizin – „Schwangerschaft, Elternzeiten oder schwere Krankheit“. Der Student kritisierte die unflexible Behörde und bat erneut um Prüfung.

Praktikum wird angerechnet

In Düsseldorf wurde noch einmal über den Fall nachgedacht und eingelenkt: „Nach einer intensiven Prüfung der bestehenden Verwaltungspraxis im Angesicht der anhaltenden Corona-Problematik konnte dem betroffenen Pharmazeuten im Praktikum eine teilweise Anrechnung seiner aktuellen Ausbildung in Aussicht gestellt werden“, sagt eine Sprecherin der Bezirksregierung Düsseldorf auf Anfrage von APOTHEKE ADHOC.

Im Fall der Sicherstellung des Ausbildungsziels komme im Zusammenhang mit den Folgen der Corona-Krise eine Rückstellung rechtlicher Bedenken in Betracht. „Das Landesprüfungsamt versucht stets, die geforderte Flexibilität im rechtlich möglichen Rahmen zu erbringen und gleichzeitig die nötige Ordnung und Struktur aufrechtzuerhalten.“

Der Inhaber ist über die Nachricht glücklich und sein PhiP kann die noch fehlenden zwei Monate bei ihm jetzt offiziell nachholen – inklusive Anrechnung. Denn die Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) sieht nach dem vierjährigen Pharmaziestudium und einer achtwöchigen Famulatur eine praktische Ausbildung von zwölf Monaten vor, bevor die pharmazeutische Prüfung abgelegt werden kann.

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