Protesttage: Stunden schenken oder abbummeln? Sandra Piontek, 02.11.2023 09:58 Uhr
Am kommenden Mittwoch beginnen die Proteste der Abda, wobei jede Woche in einer anderen Region in Deutschland die Apotheken geschlossen bleiben sollen. Doch wie gehen Inhaber:innen eigentlich mit dem Ausfall der Arbeitszeiten bei ihren Angestellten um?
Zum Streik stellen sich in Bezug auf die Arbeitszeitrechnung viele Fragen: Wie soll der Arbeitsausfall wegen Beteiligung an den Protesttagen angerechnet oder vergütet werden? Was ist mit dem Personal, das eigentlich am Protesttag frei hätte, aber trotzdem mitstreikt? Die Meinungen dazu gehen weit auseinander. Während einige Inhaber:innen ganz klar den Zusammenhalt im Team sehen und im gemeinsamen Kampf für die Verbesserung der jetzigen Arbeitsbedingungen sogar Bonuszahlungen an die Streikbeteiligung knüpfen, sind andere dafür, dass Mitarbeiter, die nicht streiken wollen, Überstunden abbummeln müssen.
Bonuszahlung für Streik
„Wer streikt, bekommt die Zeit angerechnet“, so ein Apotheker aus Hessen. Er überlege sogar, „die Bonuszahlung zum Jahresende davon abhängig zu machen“. Schließlich gehe es darum, „die Arbeit für alle angenehmer zu machen“. Ähnlicher Meinung ist auch Laura Schöpplein: „Für uns stellt sich die Frage nicht direkt, da wir an dem geplanten Protesttag im November Notdienst haben. Wir werden in voller Besetzung in der Apotheke sein und über die Notdienstklappe bedienen“, so die Inhaberin der Rottal-Apotheke im bayrischen Rott.
Wäre sie nicht im Bereitschaftsdienst, würde sie ihrem Personal aber mehrere Möglichkeiten einräumen: „Ich würde es je nach Bedarf regeln. Personal, das sich am Protesttag beteiligt, bekommt die Stunden auch angerechnet. Jemand, der viele Überstunden hat und sich nicht am Protest beteiligt, könnte diese abbummeln“, so Schöpplein. Da aber auch genug Arbeit in der Apotheke zu erledigen ist, wäre auch eine dritte Lösung denkbar: „Mein Personal könnte am Protesttag auch im Hintergrund in der geschlossenen Apotheke aufarbeiten, was so liegen geblieben ist.“
Eine Inhaberin aus dem hessischen Raum hat schon am Protesttag im Juni auf ihre eigenen Kosten die Apotheke geschlossen: „Meine Mitarbeiter sollen keine Minusstunden machen, weil sie nicht dafür verantwortlich sind, dass ich die Apotheke am Protesttag schließt. Wer sich dem Protest anschließt, wird dementsprechend freigestellt“, so die Apothekerin.