Original/Import aus einem Haus

Protaxplus: Die Schwesterfirma-Retax

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Berlin -

Es gibt bei der Rezeptabrechnung klassische Fallstricke, auf die Apotheker aus schmerzhaft gelernter Achtsamkeit besonders achten. Doch manchmal lassen sich Retaxationen trotzdem nicht vermeiden. Aktuell wurde von Protaxplus ein hauseigener Reimport retaxiert. Die Retaxfirma traut Großhändlern und Ärzten nicht – und manchmal nicht einmal ihren eigenen Augen.

In einem Fall hatte Protaxplus für die BIG direkt ein Rezept über das Biosimilar Remsima (Infliximab, Mundipharma) retaxiert. Die Kasse hatte mit dem Importeur Krugmann einen Rabattvertrag geschlossen. Obwohl der Arzt seine Verordnung über das Original mit einem Aut-idem-Kreuz gekennzeichnet hatte, war die Apotheke daher zum Austausch verpflichtet. Darauf haben sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband im Zuge des Retax-Deals geeinigt. Und diese Retax-Falle ist auch den allermeisten Apothekern wohlbekannt.

Aber in diesem Fall gab es eine zweite Hürde: Das Rabattarzneimittel war nicht verfügbar, weshalb die Apotheke das Präparat wie verordnet abgab. Also das Arzneimittel, das der Arzt namentlich und mit PZN auf dem Rezept vermerkt und einen Austausch ausgeschlossen hatte. Protaxplus retaxierte auf Null – knapp 2500 Euro Schaden.

Das ist in diesem Fall besonders bitter, weil der Importeur Krugmann seinen Sitz nicht zufällig in der Mundipharmastraße in Limburg hat. Die beiden Unternehmen gehören zusammen. Über Krugmann vertreibt Mundipharma neben dem Remsima-Import auch sein Oxycodon/Naloxon-Generikum – offenbar ist die Linie für Rabattverträge gedacht. De facto kam das abgegebene Präparat im Retax-Fall also sogar aus dem richtigen Haus.

Eine Bestätigung des Großhändlers, dass das rabattierte Präparat zum fraglichen Zeitpunkt weder in der Niederlassung noch über den Verbund zu beschaffen gewesen war, ließ die Retaxfirma nicht gelten: „Die Bestätigung des Großhandels müsste eindeutig ergeben, dass der pharmazeutische Unternehmer das rabattbegünstigte Arzneimittel nicht liefern konnte. Die mangelnde Lieferfähigkeit des pharmazeutischen Großhändlers ist insofern nicht relevant“, schrieb die Sachbearbeiterin der Retaxstelle im Auftrag der Kasse. Der Einspruch der Apotheke wurde abgelehnt.

In dieses Dilemma geraten Apotheker immer wieder: Eine Bestätigung des Großhändlers zum Lieferengpass reicht den Kassen oftmals nicht aus. Ein entsprechendes Eingeständnis des Herstellers oder Importeurs ist – vom Aufwand einmal ganz abgesehen – für die Apotheke in vielen Fällen nicht zu bekommen. Denn wenn ein Rabattpartner gegenüber der Apotheke und damit letztlich auch gegenüber der Kasse eingesteht, dass er einen Engpass haben, drohen ihm wiederum Vertragsstrafen.

Die einzige Chance der Apotheke, hier eine Retaxation zu vermeiden: Den Patienten zum Arzt zurückschicken, damit er sich ein neues Rezept besorgt. Die Kassen nehmen diese Belastung ihrer Versicherten nicht nur in Kauf, sie erzwingen sie durch ihr Verhalten geradezu.

In einem anderen Fall hatte Protaxplus retaxiert, weil die Apotheke angeblich hätte austauschen müssen. Namentlich verordnet war Inspra (Eplerenon) vom Reimporteur ADL Pharma. Der Arzt hatte einen Austausch wiederum ausgeschlossen, im Image war das Aut-idem-Kreuz aber nur als kleiner Punkt zu sehen. Die Prüfstelle der BIG retaxierte direkt: „Der verordnende Arzt hat vorliegend die Ersetzung des namentlich verordneten Fertigarzneimittels nicht wirksam durch setzen des Aut-idem-Kreuzes ausgeschlossen“, so Protaxplus.

Die Apotheke legte erneut Widerspruch ein. Und der behandelnde Arzt war so freundlich, seine ursprüngliche Verordnung zu bestätigen und überließ der Apotheke eine sogenannte Korrekturausstellung. Auch das reichte der Kasse nicht: „Auf der Originalverordnung war kein Aut Idem-Kreuz vorhanden“, beharrte Protaxplus.

Nachträgliche Änderungen, Ergänzungen oder „ärztliche Ausfertigungen“ könnten keine Abhilfe schaffen. Die Apotheke hätte demnach austauschen und einen der Rabattpartner, Betapharm, Heumann oder Puren abgeben müssen. Der erneute Widerspruch wurde abgelehnt, die Apotheke bleibt wohl auf den Kosten sitzen.

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