Priority-Patienten: Aponeo droht Ärger Alexander Müller, 30.04.2019 14:56 Uhr
Versandapotheken sollten Kunden nicht gegen Aufpreis bevorzugt behandeln, kommentiert Rechtsanwältin Christiane Köber von der Wettbewerbszentrale die „Order-Priority“ von Aponeo. Sie behält sich vor, gegen das Angebot vorzugehen.
Bei der Versandapotheke mit Sitz in Berlin können Kunden neuerdings eine sogenannte Order-Priority dazu buchen: Mit der „bevorzugten Bestellabwicklung“ ist das Paket laut Aponeo durchschnittlich einen Tag früher beim Kunden. Die schnellere Bearbeitung kostet 1,99 Euro; derzeit liegt der Angebotspreis bei 99 Cent.
Köber sieht die ausgelobte Vorzugsbehandlung kritisch: Es gebe zwar keine konkrete Verbotsnorm, aus dem Apothekengesetz (AMG) und der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) lasse sich aber sehr leicht ableiten, dass der Gesetzgeber sich den Versandhandel so nicht vorgestellt hat. „Hier geht es um die Grundsubstanz. Eine möglichst schnelle Belieferung ist ein wesentliches Merkmal, die dem Gesetzgeber bei der Zulassung des Versandhandels so wichtig war, dass dies extra geregelt wurde“, so Köber mit Verweis auf § 11a Abs. 3a. Demnach muss das bestellte Arzneimittel innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang der Bestellung versandt werden.
Letztlich lasse sich der Apotheker in diesem Fall dafür bezahlen, dass er Kunden bevorzugt, moniert Köber. Ein entsprechendes Angebot in einer Apotheke vor Ort wäre offensichtlich unzulässig. Eine Ausnahme für den Versand ist für Köber nicht ersichtlich: „Das ist ein enges rechtliches Korsett. Der Gesetzgeber will keinen Versand 1. und 2. Klasse.“
Entscheidend ist für Köber, dass es keine ersichtliche Gegenleistung gibt. Denn jede Bestellung müsse bei einer Versandapotheke möglichst schnell bearbeitet werden. Anderenfalls müsste man das Angebot als Drohung verstehen, dass ohne Zahlung der 99 Cent der Auftrag bis zur gesetzlichen Frist unbearbeitet bleibe. Anders verhält es sich laut Köber mit höheren Versandkosten für eine Expresslieferung oder anderen zusätzlichen Services wie dem Verpacken der Ware als Geschenk.
Abgesehen von der rechtlichen Einschätzung sei ein solches Angebot dem Image des Apothekerberufs wohl nicht unbedingt zuträglich, findet Köber. Hotels oder Fluggesellschaften könnten sich eine solche Selektion leisten, aber in der Apotheke habe das einen komischen Beigeschmack.
Und zu guter Letzt: „Wie kann ich als Kunde überhaupt kontrollieren, ob mein Auftrag schneller bearbeitet wurde?“, fragt sich Köber. Tatsächlich verspricht Aponeo ja nur eine Beschleunigung um „durchschnittlich“ einen Tag. Der angegebene Liefertermin ändert sich im Shop allerdings nicht, wenn man diese Option wählt.