Stolperfalle Monatswechsel

Preissenkung: „Kassen reiben sich die Hände“ Sandra Piontek, 28.03.2025 15:26 Uhr

Berlin - 

Besonders zum Monatswechsel müssen Apotheken bei der Bearbeitung von E-Rezepten auf der Hut sein und entsprechende Preisanpassungen im Blick haben. Denn: Es gilt der Arzneimittelwert des Abgabedatums. „Wir haben regelmäßig Verluste, weil es zum 1. oder 15. eines Monats Preissenkungen gibt, ich aber nur den Wert, der am Abgabedatum gilt, erstatte bekomme“, berichtet eine Inhaberin. Es sei ein erheblicher Mehraufwand, jedes Mal das gesamte Abholerregal zu durchforsten. „Die einzigen, die davon profitieren, sind die Krankenkassen“, ärgert sie sich.