Festbetragsanpassungen

Preisrutsch bei tausenden Schnelldrehern

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Berlin -

Um Mitternacht sacken in den Apotheken die Preise ab. Denn zum 1. Juli treten neue Festbeträge in Kraft. Viele Apotheken haben schon vor Wochen einen Bestellstopp verhängt, denn die Firmen gleichen Lagerwertverluste bei gesetzlichen Änderungen oft nicht aus. Zahlreiche Schnelldreher verlieren an Wert, einige Wirkstoffe werden ins Abseits gestellt. Viele Patienten werden für bislang befreite Produkte zuzahlen müssen.

Insgesamt sind elf Gruppen von Festbetragsanpassungen betroffen, das macht 59 Wirkstoffe und Kombinationen und 4747 PZN. Die letzte Runde hatte es hier vor zwei Jahren gegeben, damals mit Anpassungen von bis zu 77 Prozent. Dazu kommen zwei Gruppen, in denen neue Festbeträge festgesetzt wurden, hier gibt es bei elf Wirkstoffen und 807 PZN preisliche Änderungen.

Zu den wohl am häufigsten abgegebenen Produkten, die jetzt von Änderungen betroffen sind, gehören die Protonenpumpenhemmer (PPI). Hier sinkt der Festbetrag um circa 10 Prozent; die größeren Abstriche haben die Wirkstoffe schon hinter sich. Laut Unternehmensberatung Ecker + Ecker ist der Erstattungspreis seit der ersten Runde im Jahr 2005 um 89 Prozent gesunken.

Bei Omeprazol, Pantoprazol, Lansoprazol und Rabeprazol liegen bereits heute mehrere Anbieter unter dem neuen Festbetrag; die anderen Firmen ziehen zum 1. Juli ihre Preise nach. Bei Esomeprazol wird es flächendeckend Preissenkungen geben, in der Regel im einstelligen Bereich. Takeda verzichtet bei Dexilant (Dexlansoprazol) auf eine Anpassung; der Wirkstoff ist für Kassenpatienten also auch weiterhin mit massiver Aufzahlung verbunden.

Ähnlich sieht es bei den anderen Gruppen aus: Preissenkungen zwischen 7 und 15 Prozent gibt es bei Serotonin-5HT3-Antagonisten, niedermolekularen Heparinen, Alpha-Rezeptorenblockern, inhalativ nasalen Glucocorticoiden, selektiven Serotonin-5HT1-Agonisten sowie der Kombination aus Glucocorticoiden und langwirksamen Beta2-Sympathomimetika (LABA). Hier liegen einige Anbieter unter dem neuen Festbetrag und müssen nicht mitziehen, andere Firmen senken ihre Preise in großem Umfang. Bei ACE-Hemmern/Calciumkanalblockern sinken die Preise in geringem Umfang.

Größer sind die Abstriche bei den selektiven Serotonin-Wiederaufnahmehemmern (SSRI): Während bei Citalopram mehrere Anbieter auf Preiskorrekturen verzichten können, müssen bei Escitalopram alle Generikaanbieter um 10 bis 20 Prozent nachziehen.

Bei der Gruppe Angiotensin-II-Antagonisten/Hydrochlorothiazid liegt die Preisdifferenz sogar im Durchschnitt bei 30 Prozent. Während es bei Candesartan, Losartan, Telmisartan und Valsartan bereits heute preisgünstige Anbieter nach den künftigen Maßstäben existieren, gibt es bei Eprosartan, Irbesartan und Olmesartan deutliche Differenzen. Die Hersteller hatten sich bereits bei früheren Runden aus der Preisspirale verabschiedet.

Unter den inhalativ oralen Beta2-Sympathomimetika gibt es bei Formoterol und Salmeterol keine Probleme, im Durchschnitt sinken die Preise nur um 7 Prozent. Bei Indacaterol und Olodaterol verzichten die Originalhersteller auf Kürzungen von 50 beziehungsweise 25 Prozent.

Am massivsten betroffen sind die Wirkstoffe aus den neu festgesetzten Jumbogruppen der H1-Antagonisten/Antihistaminika und der Antipsychotika. Hier liegen die aktuellen Preise zwischen 20 und 40 Prozent über der neuen Erstattungsgrenze. Bei den Mitteln gegen Heuschnupfen sind vor allem Ebastin und Fexofenadin betroffen; hier gibt es nur weniger Generikahersteller, die ihre Preise jetzt deutlich absenken müssen. Bei Azelastin, Desloratadin und Levocetirizin liegen bereits mehrere Hersteller unter Festbetrag.

Bei den Antipsychotika gibt es einige Anbieter im günstigen Segment, zahlreiche Firmen müssen ihre Preise anpassen. Dabei gibt es je nach Packungsgröße und Wirkstärke teils erhebliche Einschnitte von 30 bis 50 Prozent. Bei Paliperidon liegt die Erstattungsgrenze 90 Prozent unter dem Listenpreis; Janssen hatte den Preis für Invega schon in der Vergangenheit nicht angepasst, sondern vor Gericht gegen die Festsetzung geklagt.

Während die Apotheken in großem Umfang damit beschäftigt sein werden, ihr Generalalphabet zu durchforsten und Lagerwertverlustausgleiche von den Herstellern zu erhalten, müssen sich die Versicherten darauf einstellen, bei bislang befreiten Präparaten zuzuzahlen. Aus Sicht einiger Hersteller überziehen die Kassen mit Absicht, um nicht nur die Preise zu kürzen, sondern auch einen Teil der Kosten auf die Versicherten abwälzen zu können.

Laut Sozialgesetzbuch (SGB V) muss eine hinreichende Versorgung mit Präparaten ohne Zuzahlung – also mit Preisen von rund 30 Prozent unter Festbetrag – gewährleistet werden. Waren bei der Einführung der Regelung rund 14.000 PZN befreit, waren es 2011 nur noch 7100. In den vergangenen Jahren hat sich die Zahl erneut halbiert. Zum 31. Dezember 2015 waren knapp 3900 Präparate von der Zuzahlung befreit, das waren 400 mehr als im Vorjahr. Eine wirkliche Trendwende sieht man beim Branchenverband Pro Generika aber nicht.

Außerdem müssen die Kassen garantieren, dass nach einer Absenkung mindestens 20 Prozent aller Verordnungen und Packungen zum Festbetrag verfügbar sind; dies bezieht sich allerdings nicht auf einzelne Substanzen, sondern nur auf die jeweilige Gruppe.

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