Hormonspiralen „zu besonders günstigen Konditionen“ – damit warb die Apotheke an der Universität in Bielefeld, und zwar ganz legal. Das bestätigte die Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL). Die Apotheke nutzt, genauso wie einige andere Apotheken, eine Ausnahmeregelung, um die Preisbindung zu umgehen.
Die Apotheke warb auf ihrer Internetseite damit, auf die Belieferung gynäkologischer Arztpraxen mit Praxisbedarfsprodukten spezialisiert zu sein, darunter Spiralen und Hormonspiralen. „Die Hormonspiralen Mirena und Jaydess liefern wir an Arztpraxen und bieten sie auch bei Vorliegen eines Privatrezeptes zu besonders günstigen Konditionen an“, hieß es. Inhaber Dr. Thomas Kleine betont, das Angebot sei rechtlich abgesichert, will sich darüber hinaus aber nicht dazu äußern.
Tatsächlich kann sich der Apotheker laut AKWL auf die Ausnahmeregelung zu Teilmengen in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) berufen. Diese Rechtsauffassung teile auch die ABDA. Die Abgabe von „aus Fertigarzneimitteln entnommenen Teilmengen“ unterliegt demnach nicht der Preisbindung, „soweit deren Darreichungsform, Zusammensetzung und Stärke unverändert bleibt“.
Diese Ausnahme haben auch Blisterapotheken schon für sich genutzt. Zuletzt wurde vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ein Fall verhandelt, in dem Ratiopharm mit Blisterapotheken Rabatte ausgehandelt hatte. Die Wettbewerbszentrale hatte gegen den Generikakonzern geklagt und war in letzter Instanz gescheitert. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor.
Mirena und Jaydess von Jenapharm werden in Packungen mit einer oder fünf Spiralen angeboten. Mirena kostet in der Einzelpackung 148,13 Euro im Einkauf und entsprechend 191,69 Euro im Verkauf. Die Fünfer-Packung liegt bei 555 Euro im Einkauf, eine einzelne Spirale kostet somit nur 111 Euro beziehungsweise 138,08 Euro im Verkauf.
Jaydess ist etwas günstiger: Für die Einzelpackung müssen Apotheker 133,39 Euro zahlen, im Verkauf erhalten sie 173,62 Euro. Die Fünfer-Packung kostet im Einkauf 500 Euro und im Verkauf 623 Euro – eine Spirale kostet somit 100 beziehungsweise 124,60 Euro.
Allerdings wird kaum eine Patientin eine Fünfer-Packung kaufen. Es liegt also der Verdacht nahe, dass Hersteller wie Jenapharm durch das Angebot einer Großpackung gezielt die AMPreisV umgehen. Eine Jenapharm-Sprecherin erklärt, dass Apotheken die Bündelpackung direkt über Jenapharm beziehen könnten. Wenn Anfragen von Ärzten oder Patientinnen kämen, könnten die Packungen einzeln abgegeben werden. „Dann fällt die AMPreisV“, so die Sprecherin.
Inzwischen wurde die Internetseite der Apotheke an der Universität umgestaltet: „Die Apotheke an der Universität ist spezialisiert auf die Belieferung gynäkologischer Arztpraxen“, heißt es nun nur noch. Über aktuelle Preise sowie Zahlungs- und Lieferbedingungen solle man sich direkt in der Apotheke erkundigen.
Auch der Hinweis, dass zum Praxisbedarf auch die Hormonspiralen gehören, ist verschwunden. Der könnte tatsächlich kritisch gewesen sein: Laut AKWL handelt es sich bei den Spiralen rechtlich gesehen nicht um Praxisbedarf, da der Patientin zunächst ein individuelles Rezept ausgestellt werde, mit dem sie in jede Apotheke gehen könnte.
Das bestätigt auch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL): Die Spiralen seien kein Sprechstundenbedarf, sondern würden auf den Namen der Patientin ausgestellt.
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