Als wären die Probleme bei den Zwischenaudits derzeit nicht genug, droht den Apotheken bei der Abgabe von Hilfsmitteln schon der nächste Ärger. Laut GKV-Spitzenverband sollen Hilfsmittel zum Glukosemanagement aus der Produktgruppe 03 herausgelöst und in eine eigene Produktgruppe 30 eingeordnet werden. Dann heißt es: Neu-Präqualifizierung für diesen Versorgungsbereich.
Anfang Juni hatte der GKV-Spitzenverband im Bundesanzeiger die detaillierte Fortschreibung der Produktgruppe 30 „Hilfsmittel zum Glukosemanagement“ und die daraus resultierenden Veränderungen in den Produktgruppen 03 „Applikationshilfen“ und 21 „Messgeräte für Körperzustände/-funktionen“ bekannt gemacht. Mit dieser Änderung werden die Hilfsmittel zum Glukosemanagement aus der PG 03 herausgelöst und in eine eigene Produktgruppe ‚30‘ eingeordnet.
Diese Änderungen gelten laut Sächsischem Apothekerverband bereits seit der Veröffentlichung und sind nun für den 1. September 2023 im Artikelstamm Plus V geplant. „Ab diesem Zeitpunkt werden Lanzetten zur Insulintherapie den neuen Abrechnungsnummern aus der PG 30 zugeordnet.“
Der GKV-Spitzenverband bestätigt auf Anfrage: „Es ist beabsichtigt, im Rahmen der nächsten Fortschreibung der Empfehlungen in dem Kriterienkatalog dieser Empfehlungen für die Hilfsmittel zum Glukosemanagement einen neuen Versorgungsbereich einzurichten. Hierfür muss aber erst noch das entsprechende Verfahren mit den erforderlichen Gremienabstimmungen durchgeführt werden.“
Doch was bedeutet das nun konkret für die Apotheken, die Hilfsmittel aus dieser Produktgruppe beliefern? Dazu der GKV-Spitzenverband: „Sobald eine Anpassung der Empfehlungen erfolgt ist, sind dann nach Geltungsbeginn der neuen Fassung der Empfehlungen bei Neu- und/oder Folgepräqualifizierungen in jedem Fall die neuen Anforderungen zu beachten, das heißt müssen sich Leistungserbringer für den neuen Versorgungsbereich präqualifizieren lassen, wenn sie die betreffenden Hilfsmittel abgeben wollen.“
Eine Abstimmung mit den Kassen zur Anerkennung von bereits erfolgten Präqualifizierungsbestätigungen für die bisherigen Versorgungsbereiche müsse aber erst noch erfolgen. Darüber ärgert sich auch Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der freien Apothekerschaft: „Die Produktgruppe 30 ist neu; wenn diese gelistet ist, dann passen die betreffenden Gruppierungen nicht mehr zusammen.“ Das Fatale: „Es wird alle Präqualifizierungen betreffen und für viel Ärger sorgen“, so Hänel. Denn in vielen Apotheken sorgen die Präqualifizierungsanträge für nervenaufreibenden Mehraufwand und für teils absurde Aufgaben.
„Ich habe erst kürzlich meinen Antrag bewilligt bekommen – nach dem 3. Versuch. Dafür musste ich aber auch Transportboxen und das Botenauto fotografieren, obwohl ich gar keine Hilfsmittel liefere. Weder gekühlt noch ungekühlt“, ärgert sich die Apothekerin. Alles, was sie auf Nachfrage diesbezüglich als Antwort erhalten habe: „Man sagte mir, man hoffe, es werde bis zum nächsten Jahr keine Probleme geben. Ich glaube, der Verband hatte das einfach nicht auf dem Schirm, welche Tragweite das für die Präqualifizierungen in den Apotheken hat.“
Diese Produktgruppe beinhaltet insbesondere folgende Hilfsmittel:
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die Knappschaft haben sich auf Änderungen der Anlage 1 und der Anlage 2 des Hilfsmittelversorgungsvertrages verständigt, die ebenfalls zum 1. September in Kraft treten.
Die Anlage 1 wird im Zuge der neuen PG 30 (Hilfsmittel zum Glukosemanagement) umstrukturiert. Insbesondere Insulinspritzen, Insulin-Pens sowie Blutzuckermessgeräte und Lanzetten werden in die neue PG 30 übernommen.
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