Präqualifizierung: AOK droht mit Vertragsstrafe Sandra Piontek, 20.04.2023 10:05 Uhr
Ein Apotheker in Bayern ist fassungslos: Nachdem der Inhaber sich im vergangenen Jahr gegen eine Re-Präqualifizierung seiner Apotheken entschied, bestätigte die AOK zwar vorerst die außerordentliche Kündigung aller Verträge zum Dezember: Jetzt folgte aber die Aufforderung zu einer Stellungnahme – unter Androhung einer Vertragsstrafe.
Als der Termin zur Re-Präqualifizierung näher rückte, war für den bayrischen Apotheker klar: Für den sehr geringen Anteil an abgegebenen Hilfsmitteln lohnt sich der bürokratische Aufwand nicht. Der Inhaber entschied sich, auf den „unübersichtlichen Vertragswust“ zu verzichten und gewissermaßen auszusteigen. „Das gleicht einem einarmigen Handstand, was ich da bewältigen muss“, so der Apotheker.
Zudem sei die Nachfrage bezüglich Hilfsmittel sehr gering: „Ab und zu haben wir ein paar Nadeln für Diabetiker abgegeben, das war aber auch schon alles. Die Menschen sind in unserer Gegend gut versorgt durch entsprechende Fachversandhäuser.“ Auch Stammkund:innen fühlen sich in keinster Weise eingeschränkt: „Die Abgabe von Hilfsmitteln war in unserer Apotheke schon immer ein eher stiefmütterlich behandeltes Thema“, so der Apotheker.
„Ich mache das nicht mehr mit“
Der AOK lag laut Auskunft des Inhabers ein Zertifikat über die Präqualifizierung bis zum 24. September vor. „Die Kasse forderte mich Anfang November zur Übersendung meiner aktuell gültigen Präqualifizierung auf. Dem bin ich nicht nachgekommen, weil ich ja keine weitere Präqualifizierung anstrebte“, so der Apotheker. Daraufhin habe ihm die Kasse mitgeteilt, dass sie beabsichtige, das bestehende Vertragsverhältnis aufgrund der fehlenden gesetzlichen Anforderungen außerordentlich zum 30. November zu kündigen.
„Gesetzliche Regelungen, die nicht in unserer Verantwortung liegen, zwingen uns hierzu. Bitte beachten Sie, dass Sie ab dem Tatbestand des Wegfalls der Vertragsvoraussetzungen keine Leistungen mehr im Rahmen des oben genannten Vertrages zu Lasten der AOK Bayern erbringen dürfen und eine Abrechnung unzulässig ist“ ,heißt es in dem Schreiben. Für den Apotheker war somit der Sachverhalt geklärt – vorerst.
Stellungnahme gefordert
Kürzlich erhielt der Apotheker aber erneut ein Schreiben der Kasse: Neben einer Aufforderung zur umgehenden Stellungnahme wird nun auch mit einer Vertragsstrafe gedroht:
„Alle Verträge wurden außerordentlich zum 30.11.2022 gekündigt. Sie haben somit grundsätzlich die vertraglichen Voraussetzungen ab dem 25.09.2022 nicht mehr erfüllt. Ab dem 25.09.2022 besteht für alle Hilfsmittelversorgungen keine Versorgungsberechtigung mehr“, heißt es im Schreiben. Der genannte Sachverhalt stelle eine Verletzung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten dar. Bei Verstößen könne die Krankenkasse unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eine Verwarnung aussprechen oder die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen, heißt es weiter.
Schadensersatz gefordert
„Ich müsse zudem den durch die Vertragsverletzung entstandene Schaden ersetzen, droht die Kasse“, so der Inhaber. „Dabei können seit September maximal ein, zwei Rezepte über Nadeln noch durchgerutscht sein.“ Innerhalb von drei Wochen soll der Apotheker nun zum Sachverhalt Stellung beziehen – er weiß nicht recht, warum: „Wie dem Schreiben zu entnehmen ist, sind alle Verträge ordnungsgemäß gekündigt. Ich habe einfach keine Lust mehr, mich von der Kasse derart vorführen zu lassen.“