Hilfsmittel sind in Apotheken ein leidiges Thema – nicht nur weil sie oft ein Minusgeschäft darstellen. Vor allem die nötige Präqualifizierung bereitet den Inhaber:innen regelmäßig Ärger. Auch eine Apotheke in Brandenburg schlägt sich derzeit mit der sogenannten Überwachung herum – und die Chefin kann bei der Bearbeitung nur den Kopf schütteln.
Innerhalb der fünfjährigen Präqualifizierung finden beim Marktführer AfP zwei Überwachungen statt: nach etwa 20 und nach 40 Monaten. Die Apothekerin füllte den Evaluationsbogen aus, stellte aber mit ihren Beschreibungen die Abda-eigene Agentur nicht zufrieden. Mehrere Mängel wurden festgestellt. „Ich muss nochmal eine komplette Bilddokumentation machen“, ärgert sich die Inhaberin.
Kritisiert wurden unter anderem die Aufnahmen des Beratungszimmers. Denn diese hätten nicht gezeigt, dass die Tür wirklich blickdicht sei. Sie wird also ein Foto der Zimmertür nachreichen. Über die Kritik an den Fotos zum Beratungsraum kann sie nur noch schmunzeln.
Dagegen ärgerte sie sich über die Kritik an ihrem Nachweis der Lager- und Transportmöglichkeit: Die Eigenerklärung entspreche nicht den Anforderungen, heißt es seitens AfP. „Das Verfahren und/oder die Maßnahmen wurden nicht oder nicht ausreichend beschrieben.“
Die Apotheke soll nachweisen, wie die Lagerung und der Transport unter Berücksichtigung der Herstellervorgaben in Bezug auf die Temperatur erfolgten und wie am Wochenende und an Feiertagen die Temperatur innerhalb der Betriebsstätte sichergestellt werde. Diese Nachfrage geht der Apothekerin zu weit. Dass bei einer Revision in Sachen Temperatur nachgebohrt werde, sei verständlich. Allerdings gebe sie am Wochenende keine Hilfsmittel ab und keines ihrer angebotenen Hilfsmittel – Teststreifen, Inkontinenzeinlagen oder Trinknahrung – sei kühlpflichtig. Laut AfP soll sie die Messmethode und die Maßnahmen beschreiben. „Das ist die Höhe und ich muss auch noch 165 Euro für die Zwischenprüfung bezahlen.“
Ebenfalls zu weit gehe diese Frage: „Wie erfolgt z.B. die Lagerung und der Transport unter Berücksichtigung der Herstellervorgaben in Bezug auf Hygiene?“, fragt AfP nach. „Soll ich jetzt ein Hygienekonzept für Hilfsmittel schreiben? Am liebsten würde ich alles handschriftlich unleserlich beantworten.“ Doch letztlich werde ihr nichts anderes übrigbleiben, als auf die Fragen einzugehen. Denn sie will ihre Kundschaft weiterhin mit Hilfsmitteln versorgen.
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