Präquali soll für 17 Gruppen fallen Sandra Piontek, 07.02.2024 15:15 Uhr
Zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband konnte eine Einigung bezüglich der apothekenüblichen Hilfsmittel getroffen werden. Allerdings ist diese noch nicht final. Aktuell erreicht die Apotheken deswegen eine Vorabinformation zum Wegfall der Präqualifizierung. Die Umsetzung soll zum 1. April erfolgen, dafür bedarf es aber noch technischer Vorbereitungen.
Mit Inkraftreten des Engpassgesetzes (ALBVVG) im Sommer waren DAV und GKV-Spitzenverband in der Pflicht, sich über die apothekenüblichen Hilfsmittel zu einigen, denn für die soll die Präqualifizierung künftig entfallen. Der DAV teilte mit, dass eine Einigung mittlerweile getroffen werden konnte. Aber: Diese ist noch nicht final. Trotzdem werden nun einige Details dazu bekannt.
Folgende Produktgruppen konnten in Gänze bzw. anteilig als apothekenübliche Hilfsmittel zur Vereinbarung geeint werden:
- PG 01 Milchpumpen
- PG 02 Anziehhilfen, Ess- und Trinkhilfen u.a,
- PG 03 Spritzen, Pens, Zubehör, Spülsystemne, Transnasale Ernährungssonden, Überleitsysteme, Nasensonden, Filter u.a., Trink- und Sondennahrung
- PG 05 Bandagen (Fertigprodukte bis Knie und obere Extremitäten einschl. Schultergelenk), Rippenbruchbandagen, Schwangerschaftsleibbinden
- PG 08 Stoßabsorber, Verkürzungsausgleiche
- PG 10 Hand-/Gehstöcke, Unterarmgeh- und Achselstützen
- PG 14 Inhalationstherapiegeräte (PEP-Mund- und Maskensysteme)
- PG 15 Produkte und Zubehör für aufsaugende und ableitende Inkontinenz
- PG 17 medizinische Kompressionsware (rund- und Flachstrick, für Bein und Arm, Thorax, Kopf) sowie Zubehör
- PG 51 Pflegehilfsmittel
- PG 54 Pflegehilfsmittel
- PG 20 Sitzringe
- PG 21 Messgeräte (Lungenfunktion, Blutdruck, Blutgerinnung, Gewicht)
- PG 23 ausgewählte, konfektionierte Orthesen
- PG.25 Hilfsmittel bei Augenerkrankungen, u.a, Okklusionspllaster
- PG 30 Hilfsmittel für Insulintherapie (u.a. Spritzen, Pens, Messgeräte, CGM-Systeme und Zubehör)
- PG 99 sonstige Produkte (u.a. Läuse- und Nissenkämme)
Die zwingend erforderlichen Gremienentscheidungen stehen noch aus. Dann jedoch soll der Wegfall der Präqualifizierung für apothekenübliche Hilfsmittel durch die Vertragspartner zum 1. April erfolgen. Bis dahin müssen auch die technischen Vorbereitungen zur Umsetzung der Änderungen erfolgen.
Achtung: Für den Zeitraum bis einschließlich 31. März gelten die bekannten Erfordernisse der Präqualifikations weiter.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass Apotheken gegenüber Präqualifizierungsstellen die Verträge nur in Gänze kündigen sollten, wenn sie ausschließlich apothekenübliche Hilfsmittel abgeben.