„Ihre Präqualifizierung läuft ab“, dieser Hinweis wird derzeit per Erinnerungsservice von der Agentur für Präqualifizierung (AfP) an etliche Apotheken geschickt. Damit Inhaber:innen auch zukünftig Hilfsmittel mit den Krankenkassen abrechnen könnten, müssten Sie „spätestens drei Monate vor Ablauf einen Antrag auf Re-Präqualifizierung stellen“, erklärt die AfP. Mehr noch: Das Einhalten dieses Vorlaufs sei unbedingt notwendig, um im Fall von Nachreichungen oder Fristverlängerungen eine Versorgungslücke zu vermeiden. Nun fragt sich eine Inhaberin: „Habe ich irgendwas verpasst? Die Pflicht zur Präqualifizierung ist doch seit 1. April Geschichte.“
Seit 1. April ist für 18 Hilfsmittel-Produktgruppen die Pflicht zur Präqualifizierung weggefallen. Trotzdem haben Inhaber:innen den Eindruck, dass die AfP sie weiter gängelt und Termine zu Zwischenaudits verteilt. So auch eine Inhaberin aus Düsseldorf: Das letzte Audit zur Überprüfung absolvierte sie erst im Januar. Im Zuge des Antrages erkundigte sie sich bei einer Mitarbeiterin der Präqualifizierungsstelle, um den weiteren Verlauf im Hinblick auf den Wegfall der Präqualifizierungspflicht ab April zu erfahren.
„Auf meine damalige Nachfrage wurde mir von einer Mitarbeiterin gesagt, dass die Präqualifizierung automatisch zum 5. August 2024 ausläuft und ich den bestehenden Vertrag nicht kündigen muss“, berichtet sie. „Daher bat ich um zeitnahe Mitteilung, ob ich den bestehenden Vertrag nun kündigen muss oder nicht.“
In ihrem Schreiben an die AfP fordert sie: „Ich bitte auch um eine schriftliche Stellungnahme, warum ich dieses Erinnerungsschreiben bekomme, wohlwissend, dass die Präqualifizierung zum 1. April 2024 ausläuft.“ Und weiter: „Als standeseigenes Unternehmen müsste Ihnen der Wegfall für die Präqualifizierung bekannt sein.“ Die Inhaberin ist nicht die Einzige, die sich über das absurde Verhalten der AfP ärgert.
„Mein letztes Überwachungsaudit liegt ein Jahr zurück. Mein Antragsdatum lag im Jahr 2021,ich befinde mich also noch in der Laufzeit der fünf Jahre“, berichtet eine weiterere Inhaberin. „Ich meine mich zu erinnern, dass in der Laufzeit ein zweites Überwachungsaudit stattfinden sollte. An diesem habe ich ja überhaupt kein Interesse“, so die Apothekerin. Schließlich sei es zudem auch kostenpflichtig. Mehr noch: „Dass wir Apotheker und Apothekerinnen kein kostenloses Sonderkündigungsrecht eingeräumt bekommen haben, ist mal wieder bezeichnend. Man hat doch wirklich andere Sorgen“, ärgert sie sich.
Auch beim Hessischen Apothekenverband (HAV) kann man das Vorgehen der AfP schwer nachvollziehen: „Wir sind mehr als irritiert, dass für diese Sonderkündigungen von der AfP auch noch Entgelte berechnet werden sollen, da mit dem Wegfall der Präqualifizierung für apothekenübliche Hilfsmittel auch entsprechende Verträge ab dem 1. April obsolet sind“, so Vorstand Holger Seyfarth. „Diese weitere Belastung für Apotheken in ohnehin schwierigen Zeiten hätte man sich im Sinne aller Kolleginnen und Kollegen sparen können. Hier haben die Verantwortlichen im DAV versäumt, ein positives Zeichen zu setzen.“
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