In Corona-Zeiten schützen Apothekenmitarbeiter:innen sich und andere mit Masken, Plexiglasscheiben und anderen Maßnahmen vor einer Ansteckung. Ein Pharmazeut aus Österreich soll trotz einer Infektion mit Covid-19 weitergearbeitet haben. Vor dem Landesgericht (LG) Linz muss er sich jetzt rechtfertigen.
Der Apotheker aus dem Bezirk Perg in Oberösterreich steht am 19. März in Linz vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, wissentlich trotz einer positiven Infektion mit Covid-19 gearbeitet zu haben. „Es soll einen positiven Antigen-Test gegeben haben“, sagt eine Justizsprecherin. Zudem soll er Symptome der Viruserkrankung gezeigt haben, die auf eine Infektion schließen lassen. Typische Symptome sind Husten, Fieber, Schnupfen oder ein gestörter Geruchs- und Geschmackssinn.
Der Pharmazeut habe zwischen dem 15. und 24. Oktober 2020 weiter in der Apotheke gearbeitet, heißt es in der Anklageschrift. Dabei habe er in Kontakt zu Mitarbeitern und Kunden gestanden. Ihm wird vorgeworfen, vorsätzlich Menschen durch übertragbare Krankheiten gefährdet zu haben. „Wer eine Handlung begeht, die geeignet ist, die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit unter Menschen herbeizuführen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen, wenn die Krankheit ihrer Art nach zu den wenn auch nur beschränkt anzeige- oder meldepflichtigen Krankheiten gehört“, heißt es im Strafgesetzbuch (StGB).
Der Beschuldigte sei aufgeflogen, weil mehrere Zeugen ihn gemeldet hätten, heißt es in der Anklage weiter. Er sei bei der Befragung durch die Polizei nicht geständig gewesen, so die Sprecherin. Ob er Mitarbeiter oder Kunden angesteckt habe, sei nicht bekannt. Zum Gerichtstermin sind rund zehn Zeugen geladen, darunter auch Kollegen.
APOTHEKE ADHOC Debatte