Abrechnungsdaten

Portal: DAV verlangt 250 Euro für Wiederherstellung

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Berlin -

Die Umstellung des Apothekenportals an die Konnektoren der Telematikinfrastruktur (TI) war wegen einer Sicherheitslücke nötig. Auf Apotheken könnten deshalb jetzt Mehrkosten zukommen. Denn bei der Anbindung sei es teilweise zu einer Fehlkommunikation zwischen Softwarehaus und dem Betrieb gekommen, informiert der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL).

Im August wurde das Apothekenportal des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) an die TI angebunden. Das funktionierte nicht überall reibungslos. Mitunter hatte es laut AVWL ein „initiiertes Löschen und Neuanlegen von Apothekenbetriebsstätten zur Folge“. Mehrere Landesverbände seien daraufhin mit der Bitte an den DAV herangetreten, die gelöschten Betriebsstätten beziehungsweise die Abrechnungsdaten für die erstellten digitalen Covid-19-Impf- und Genesenen-Zertifikate wiederherzustellen.

Der DAV habe jetzt eine Funktion im Portal implementiert, die eine kostenpflichte Wiederherstellung der gelöschten Betriebsstätten ermöglicht, heißt es weiter. Die Wiederherstellung koste je Einzelfall pro Betriebsstätte)250 Euro netto, da die Informationen händisch aus dem Backup gesucht, aufbereitet und zur Verfügung gestellt werden müssten.

Der AVWL betont: „Wir haben leider keine Kenntnis, wie sich die Wiederherstellung der alten gelöschten Betriebstätte auf die neu angelegte Betriebstätte auswirkt.“ Deshalb wurden die Mitglieder gebeten, sich bis Ende vergangener Woche zu melden. Einer Sprecherin zufolge habe niemand auf dieses Angebot reagiert. „Wir haben versucht, die zuvor aufgeworfene Frage zu klären, was uns leider nicht gelungen ist. Sollten Sie nur eine Wiederherstellung der für die Abrechnung relevanten Daten der gelöschten Betriebstätte wünschen bzw. eine Wiederherstellung der gelöschten Betriebstätte nur unter der Bedingung, dass dies keine Auswirkung auf die neu angelegte Betriebstätte hat, teilen Sie uns dies bitte unbedingt auch mit.“

Ob aktuell noch Wiederherstellungsbitten an den DAV weitergegeben werden könnten, werde noch geklärt. Die Abda kann auf Anfrage nicht mitteilen, wie viele Apotheken von der Wiederherstellung betroffen sind: „Derzeit liegt uns noch keine bundesweite Zahl vor“, sagt ein Sprecher. „Über weitere Schritte werden die betroffenen Apotheken im Apothekenportal informiert.“

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