Polizeipräsident lobt Apotheken Carolin Ciulli, 03.12.2021 11:53 Uhr
Die Kontrolle der Impfnachweise nimmt in Apotheken viel Zeit in Anspruch. Denn die Nachfrage nach digitalen Zertifikaten ist hoch. Bei immer mehr Impfpässen melden Angestellte Zweifel an, ob es sich um ein korrektes Dokument oder eine Fälschung handelt. In Dortmund gab es bei der Polizei allein im November 56 Anzeigen. In Mecklenburg-Vorpommern vervierfachte sich die Zahl im Vergleich zum Oktober.
Die Dortmunder Polizei lobt das sehr erfahrene Personal in Apotheken und Arztpraxen. Gegenstand der 56 Ermittlungsverfahren seien 115 gefälschte Impfnachweise. Mögliche juristische Konsequenzen können Anklagen wegen Urkundenfälschung sowie „empfindliche Geldstrafen“ sein. „Bei einem nicht vorbestraften Ersttäter sind zum Beispiel 30 bis 60 Tagessätze möglich.“ Damit könne eine Geldstrafe schnell ein Monatsgehalt übersteigen, so die Polizei. Auch Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren seien möglich.
Dortmunds Polizeipräsident Gregor Lange dankt den Apothekern und Arztpraxen für die Anzeigebereitschaft: „Denn wer einen Impfnachweis fälscht oder vorlegt, begeht nicht nur eine Straftat, sondern gefährdet in der aktuellen Lage die eigene Gesundheit und auch das Leben anderer Menschen. Fest steht: Die Pandemie können wir nur gemeinsam bewältigen. Für alle, die einen Nachweis für eine Impfung gegen Covid-19 erhalten möchten, habe ich einen wertvollen Tipp: Übernehmen auch Sie Verantwortung. Zeigen Sie Solidarität – lassen Sie sich impfen. Das schützt nicht nur vor einer eigenen schweren Erkrankung und trägt zum Infektionsschutz bei, sondern führt kostenlos zu einem QR-Code, der vollkommen legal den Impfschutz nachweist."
In Mecklenburg-Vorpommern wurden im Monat November 48 Fälle bekannt. Das seien viermal mehr als im Oktober. Im gesamten Jahr 2021 wurden dem Landeskriminalamt zufolge bisher 68 solcher Fake-Impfpässe vom LKA im Nordosten registriert, die entweder zum Kauf angeboten oder auch bereits benutzt wurden.
Diese Fälle seien auch nach Hinweisen von Stempel- oder Druckerfirmen bekannt geworden. Außerdem seien solche falschen Impfdokumente von Impfstationen und -zentren oder von Privatpersonen sowie anonym angezeigt worden. Es bestehe der Verdacht der Urkundenfälschung. Im Nordosten gelten inzwischen in weiten Teilen des öffentlichen Lebens 2G- und 2G-plus-Regeln.