Um Rezepturen sicherer zu machen, schreibt die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) vor der Herstellung eine Plausibilitätsprüfung vor. In jeder zweiten Apotheke kommt die Vorgabe gut an: Die Arbeit lohne sich, die Prüfung der ärztlichen Verordnung stärke die Therapie – und die Apotheke.
46 Prozent der Umfrageteilnehmer sprachen sich entsprechend positiv über die Kontrollpflicht aus, die seit drei Jahren gilt und für die es mittlerweile verschiedene Arbeitshilfen gibt.
16 Prozent finden die Vorschrift dagegen nervig: Die Prüfung führe nur zu Problemen, hieß es. 20 Prozent sehen nur einen unnötigen Aufwand: Die Prüfung bringe keine Vorteile. Weitere 17 Prozent finden die Arbeit sinnlos, da die Prüfung eh nur auf dem Papier stattfinde. 1 Prozent hatte keine Meinung An der Umfrage nahmen vom 14. bis 16. August 233 Leserinnen und Leser von APOTHEKE ADHOC teil.
Bei einer ähnlichen Umfrage hatten Ende 2012 noch 81 Prozent der Teilnehmer die Plausibilitätsprüfung kritisiert: 56 Prozent hielten sie für überflüssig; 25 Prozent kritisierten, dass die Neuregelung nur Arbeit und Kosten verursache. Nur 17 Prozent fanden sie sinnvoll, weil sie die Arzneimittelsicherheit und die Apotheke stärke.
Die Plausibilitätsprüfung war im Juni 2012 mit der Novellierung der ApBetrO eingeführt worden. Seitdem müssen Dosierung, Applikationsart sowie Art, Menge und Kompatibilität der Ausgangsstoffe untereinander beurteilt werden, genauso wie die gleichbleibende Qualität im fertig hergestellten Rezepturarzneimittel. Die Apotheker müssen die Ergebnisse schriftlich dokumentieren. Für Defekturen sind keine Plausibilitätsprüfungen nötig.
Im vergangenen Jahr hatte die länderübergreifende Arbeitsgruppe Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions- und Betäubungsmittelwesen (AATB) die Vorgaben aufgeschlüsselt: 17 konkrete Fragestellungen wurden vorgegeben, die die Prüfung umfassen muss. Darunter waren pharmakologische, regulatorische, galenische, mikrobiologisch-chemische und patientenindividuelle Aspekte. Apotheker müssen demnach etwa eine Nutzen-Risikoabwägung durchführen, Primär- und Sekundärverpackung bewerten und Instabilitäten untersuchen.
Zuletzt hatte der Fall einer Apothekerin aus München für Schlagzeilen gesorgt, die auf einer geprüften Rezeptur sitzen zu bleiben droht: Nach Rücksprache mit der Ärztin hatten die Pharmazeutin die Dosierung verändert; die Kundin wollte die Lösung deswegen nicht mehr abnehmen.
Laut Deutschem Arzneiprüfungsinstitut (DAPI) wurden 2014 7,5 Millionen „allgemeine Rezepturen“ wie Kapseln und Salben angefertigt, 4 Prozent weniger als im Vorjahr. 2008 waren es noch elf Millionen gewesen.
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