PKV

AXA schickt Patienten zum Retaxieren

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Berlin -

Schreiben von den Retaxstellen der Krankenkassen kennen die Apotheken. Neu ist das Vorgehen der privaten AXA Krankenversicherung: Die hat einen Patienten in die Apotheke zurück geschickt, damit dieser sich den Differenzbetrag zum günstigsten gelisteten Arzneimittel von der Apotheke auszahlen lässt.

Die AXA hatte dem Versicherten nur einen Teil des Geldes für das Arzneimittel Entocort (Budesonid) erstattet, auf knapp 17 Euro wäre der Patient sitzen geblieben. Zur Begründung hieß es, die Apotheke habe das Präparat falsch abgerechnet.

In dem Schreiben verweist die AXA auf die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV): Für das Präparat Entocort sei der bundesweit einheitliche Apothekenverkaufspreis überschritten worden. „Da die beschriebene Preisbildung für die Apotheken verbindlich ist, haben wir die Erstattung gekürzt“, heißt es in dem Brief.

Aber die AXA hat eine Empfehlung für den Versicherten: „Sprechen Sie mit Ihrem Apotheker und bitten ihn, Ihnen die Differenz zurückzuzahlen – gerne unter Vorlage unseres Schreibens“.

Der Versicherte legte den Brief tatsächlich in der Apotheke vor, wenig begeistert, wie die betroffene Apothekerin berichtet. Nach ihrer Recherche hat die Versicherung den Abgabepreis des günstigsten Importpräparats als „bundesweit einheitlichen Apothekenverkaufspreis“ veranschlagt – 144,14 statt 160,96 Euro für das Originalpräparat.

In dem Brief hatte die AXA jedoch nicht darauf hingewiesen, dass es sich um einen Import-Artikel handelt. Doppelt bitter: Der Reimport wäre gar nicht verfügbar gewesen, so die betroffene Apothekerin. „Es ist eine Unverschämtheit, zu behaupten, wir hätten den falschen Preis genommen. Die Leute denken, wie nehmen Ihnen zu viel Geld ab“, sagt sie. Sie findet das Schreiben vollkommen missverständlich formuliert: „Die Wortwahl suggeriert, dass wir entgegen den Vorschriften einen zu hohen Preis abrechnen würden.“

In einem viertelstündigen Gespräch habe sie dem Patienten die Sachlage erklärt. Dafür habe sie sich bei der Noweda eine Defekt-Statistik geben lassen. Schlussendlich habe sie den Patienten besänftigen können. Der AXA habe sie einen Brief geschrieben, dort habe man aber bislang nicht reagiert.

Offenbar war dies nicht der einzige Fall. Der Brief ist der Apothekerin zufolge ein Vordruck. Zudem habe ihr ein Sachbearbeiter der AXA bei einem Telefonat versichert, er habe so abgerechnet, wie vorgeschrieben.

Die AXA versichert, im Zuge der Erstattung regelmäßig deren Preis mit dem einheitlichen Apothekenabgabepreis abzugleichen. „Wir orientieren uns bei der Erstattung eines Originalpräparats an dessen Abgabepreis, nicht am Abgabepreis eines Importprodukts“, so ein Sprecher.

Eine Teilnichterstattung aufgrund einer Überschreitung des Abgabepreises könne entweder daran liegen, dass die Apotheke nicht den richtigen Abgabepreis zugrunde gelegt habe oder dass bei AXA irrtümlicherweise ein falscher Preis hinterlegt sei. Zum konkreten Fall konnte sich die AXA nicht äußern. „Um dies prüfen zu können, benötigen wir eine Kopie des Rezepts.“

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