GSAV-Stellungnahme

PKV: Apotheker sollen sparen helfen

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Berlin -

Die Privaten Krankenversicherungen (PKV) wollen mit Hilfe der Apotheker ihre Arzneimittelausgaben in den Griff bekommen. In seiner Stellungnahme zum Gesetz für Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) schlägt der PKV-Verband dazu für Privatversicherte Sparverträge mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) vor. Darin sollen „Versorgungsziele“ definiert werden. Außerdem fordert der PKV-Verband eine „aut idem“-Regelung, damit Apotheker preiswertere Arzneimittel abgeben können.

Hintergrund sind die seit Jahren schneller als im GKV-Sektor steigenden Arzneimittelausgaben der Privaten. Die Privatversicherten gaben im Jahr 2015 etwa 874 Millionen Euro mehr für Arzneimittel aus, als wenn sie gesetzlich versichert gewesen wären. Insgesamt gab die PKV im Jahr 2015 etwa 2,9 Milliarden Euro für Arzneimittel aus. Inzwischen liegen die Ausgaben über drei Milliarden Euro jährlich mit Steigerungsraten von zwischen 4 und knapp 6 Prozent.

Zu den Kostentreibern im PKV-Bereich gehören auch die Verordnungen neuer, teurerer Arzneimittel. Neun der zehn umsatzstärksten Arzneimittel, die 2016 neu zugelassen wurden, erreichten im ersten Jahr nach der Zulassung deutlich höhere Marktanteile in der PKV. Sie lagen zwischen 13 und 27 Prozent. Andererseits: Während der Anteil der Generikaverordnungen 2016 in der PKV bei 65 Prozent lag, betrug er in der GKV fast 96 Prozent.

„Der PKV-Verband möchte zukünftig Vereinbarungen mit Apothekern beziehungsweise ihren Verbänden über ein qualitätsgesichertes und wirtschaftliches Arzneimittelmanagement treffen“, schreibt der Kassenverband in seiner GSAV-Stellungnahme. Sowohl der DAV als auch die ABDA unterstützten dieses Vorhaben, zu dessen Flankierung gesetzliche Regelungen notwendig seien. Dazu schlägt der PKV-Verband eine Regelung vor, die Aut-idem-Verordnungen begünstigt, „ohne in die Therapiefreiheit des Arztes einzugreifen“.

Aus Sicht des Verbandes wäre dies möglich, wenn der Arzt anders als heute bei der Verordnung die Möglichkeit des „aut idem“ bewusst ausschließen müsste. „Allein dieser Moment der Reflexion auf das Notwendige könnte helfen, überflüssige Ausgaben zu vermeiden“, glaubt der Verband. Außerdem: Der Apotheker müsste ausdrücklich zur Abgabe wirkstoffgleicher Arzneien beziehungsweise zur Beratung des Patienten zu einem entsprechenden Austausch berechtigt sein. „Alles Nähere ließe sich dann gegebenenfalls in Verträgen zwischen PKV-Verband und Apothekern regeln“, so der PKV-Verband. Private Kassen könnten dann „den Erfolg solcher Verträge durch das Angebot entsprechender Tarife flankieren“ oder die Versicherten auf die Möglichkeit der Abgabe preisgünstiger Alternativen hinweisen.

Zur Umsetzung fordert der PKV-Verband eine „ausdrücklichen Ermächtigung“ mit Apothekern beziehungsweise ihren Verbänden „Versorgungsziele“ zu vereinbaren. Im GKV-Sektor vereinbarten jedes Jahr Kassenärzte und Krankenkassen einen Ausgabenrahmen für Arzneimittel. 2019 dürfen die GKV-Arzneimittelausgaben danach um 3,7 Prozent steigen. „Durch eine solche Regelung würden auch Situationen vermieden, in denen der Apotheker dem Patienten ein Substitut verweigern muss, da der Ausschluss von „aut idem“ bei Privatpatienten noch immer die Regel ist“, so der PKV-Verband.

Eine derartige Regelung unterscheide sich grundlegend von der entsprechenden GKV-Regelung: Die ärztliche Therapiefreiheit gilt laut PKV-Verband „weiter uneingeschränkt“. Denn nicht nur der Arzt hätte in seiner Verordnung immer das letzte Wort, auch der Patient wäre in seiner Entscheidung für oder gegen Versorgungsvereinbarungen frei, da diese nur Empfehlungscharakter hätten. Ein entscheidender Unterschied zur GKV bestehe auch darin, dass eine „aut-idem“-Verordnung in der PKV keinen ökonomischen Vorgaben zum Preissegment unterlägen und sich die Auswahlmöglichkeiten des Privatpatienten damit faktisch auf alle Hersteller erweitern würden.

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