Notfallkontrazeptiva

Schmidt: Keine Retax in Erstattungslücke APOTHEKE ADHOC, 09.03.2015 10:34 Uhr

Berlin - 

In einer Woche gibt es die „Pille danach“ ohne Rezept. Junge Frauen unter 20 Jahren sollen Notfallkontrazeptiva aber auch künftig von den Krankenkassen erstattet bekommen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Doch die entsprechende Änderung kommt zwei Wochen zu spät. Deshalb bittet das Bundesgesundheitsministerium (BMG) Krankenkassen, Ärzte und Apotheker, die Erstattung in der Übergangszeit selbst zu regeln. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt willigte im Namen der Apotheker ein, warnte aber vor Retaxationen.

Bislang bekommen junge Frauen Notfallkontrazeptiva von den Krankenkassen erstattet. Am 15. März fallen die beiden Wirkstoffe Ulipristal und Levonorgestrel aus der Verschreibungspflicht. Damit die OTC-Arzneimittel für unter 20-Jährige auch weiterhin bezahlt werden, wird der Gesetzgeber das Sozialgesetzbuch V (SGB) anpassen.

Dazu wird § 24a geändert, der aktuell schon die Erstattungsfähigkeit für Kontrazeptiva regelt. Der Bundestag hat dies in erster Lesung bereits beschlossen – rückwirkend zum 1. März. Der Bundesrat wird jedoch erst am 27. März über das SGB-Änderungsgesetz beraten. „Daher ist ein Übergangszeitraum zwischen dem Wegfall der Verschreibungspflicht der Notfallkontrazeptiva und der Verkündung der angepassten Kostenübernahmeregelung anzunehmen“, schrieb das BMG Ende Februar an die ABDA, den GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).

Weil der Wille des Gesetzgebers mit dem Bundestagsbeschluss klar sei, sollen die Akteure der Selbstverwaltung die Erstattung für junge Frauen vorerst im Rahmen des Sachleistungsprinzips sicherstellen, heißt es. Kassen, Ärzte und Apotheker werden daher gebeten, sich „zeitnah untereinander abzustimmen und die entsprechenden Maßnahmen verbindlich zu treffen“.

Das ist zwischenzeitlich erfolgt. Der GKV-Spitzenverband hat die Apotheker in der vergangenen Woche über sein weiteres Vorgehen informiert. Die Krankenkassen seien gebeten worden, Regelungen zur Kostenübernahme zu treffen. Während der Übergangszeit würden ausgestellte Rezepte im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung sowie die Abgabe durch Apotheken nicht beanstandet.

Die ABDA vertraut auf diese Ankündigung: „Wir empfehlen aufgrund der Einlassung des GKV-Spitzenverbandes im Interesse der betroffenen Patientinnen, Notfallkontrazeptiva zu Lasten der GKV bei vorliegendem ärztlichem Rezept in der Übergangszeit als Sachleistung abzugeben“, heißt es in einem Schreiben an die Mitgliedsorganisationen.

ABDA-Präsident Schmidt hat seinerseits Lutz Stroppe, Staatssekretär im BMG, über die Abmachung informiert. Vorsorglich weist er jedoch darauf hin, „dass den Apotheken bei Versorgung der Frauen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr mit Notfallkontrazeptiva keine Nachteile in der Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen entstehen dürfen“.

Schmidt erwartet zu den belieferten Rezepten in der Übergangszeit zwar keine Retaxationen, will sich im BMG aber dennoch lieber absichern: „Sollte es angesichts des gesetzgeberischen Willens wider Erwarten durch einzelne Krankenkassen dazu kommen, werden wir Ihnen dies zurückmelden mit der Erwartung, unsere gemeinsame Position zu vertreten“, schrieb Schmidt Ende vergangener Woche. Zu der pragmatischen Vorgehensweise motiviere die Apotheker das Wohl der Patientinnen, betont Schmidt.

Den OTC-Switch hat der Bundesrat am vergangenen Freitag beschlossen. Damit sind EllaOne (Ulipristal) und Levonorgestrel-haltige Notfallkontrazeptiva ab kommendem Montag rezeptfrei in der Apotheke erhältlich. Ebenfalls beschlossen ist das Versandverbot für beide Wirkstoffe. Zusammen mit der Erstattungsfähigkeit soll abschließend auch ein Werbeverbot für die OTC-Produkte umgesetzt werden.

Einen Festpreis für die Produkte wird es nicht geben, die Apotheken sind in ihrer Preisgestaltung frei. Zur Beratung bei der Abgabe hat die Bundesapothekerkammer einen Leitfaden erstellt, der für die Apotheken aber nicht verpflichtend ist. Entsprechend gibt es für die ausführliche Beratung samt Checkliste auch keine gesonderte Vergütung.

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