Ab 2015 wird in Deutschland aller Wahrscheinlichkeit nach ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde gelten. Ausgeschlossen davon sind Jugendliche bis 18 Jahre ohne abgeschlossene Berufsausbildung und Auszubildende. Im pharmazeutischen Bereich betrifft das neben angehenden PTA und PKA auch Pharmazeuten im Praktikum (PhiP), da sie formal einen Teil ihrer Ausbildung absolvieren – obwohl sie ihr Studium bereits abgeschlossen haben.
Also arbeiten Nachwuchspharmazeuten auch weiterhin für relativ wenig Geld. Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) hat damit keine Probleme: Solange sich Arbeitgeber an den Tarifvertrag hielten, gehe die Bezahlung in Ordnung.
Laut Bundesrahmentarif des Arbeitgeberverbands ADA und der Apothekergewerkschaft Adexa verdienen PhiP im ersten Halbjahr 750 Euro im Monat. Sind sie im zweiten Halbjahr noch in derselben Offizin, steigt die Ausbildungsvergütung auf 880 Euro. Bei einem Betriebswechsel zur Halbzeit ist dies Verhandlungssache. Damit liegen sie jeweils unter Mindestlohn-Niveau.
Wer auf eine höhere Bezahlung hofft, sollte ein Praktikum in der Industrie in Erwägung ziehen. Dort bekämen PhiP oft etwa ein Viertel mehr Lohn, schätzt Karsten Wabbel vom BPhD. Das Arbeitsaufkommen sei nicht unbedingt höher. Es käme vor allem auf den eigenen Berufswunsch an: Wer nach dem Studium lieber in der pharmazeutische Industrie als in einer Offizin arbeiten würde, solle sich mit dem Praktikum und der Entscheidung für ein entsprechendes Wahlpflichtfach bereits spezialisieren.
Geregelt wird die praktische Ausbildung durch Paragraph 4 der Approbationsordnung für Apotheker (AappO). Das Praktikum dauert zwölf Monate, mindestens sechs davon müssen in einer öffentlichen Apotheke absolviert werden. Für die weiteren sechs Monate können die Berufsanfänger in einer Krankenhausapotheke, der pharmazeutischen Industrie, in einem Universitätsinstitut oder in einer Arzneimitteluntersuchungsstelle arbeiten. Es ist auch möglich, sich erneut für eine öffentliche Apotheke beziehungsweise für dieselbe Offizin zu entscheiden.
Die Reihenfolge der Stationen ist beliebig. Die PhiP können auch den Ort frei wählen: Das Praktikum muss nicht in dem Bundesland gemacht werden, in dem auch der Studienort lag. Es ist auch möglich, einen Teil der Ausbildung im Ausland zu absolvieren. Die Apothekerkammern empfehlen allerdings dringend, vorher beim zuständigen Landesprüfungsamt anzufragen, ob die Ausbildung auch anerkannt wird. Die Antwort solle man sich am besten schriftlich bestätigen lassen.
Grundsätzlich kann jede öffentliche Apotheke Pharmazeuten im Praktikum beschäftigen. Allerdings muss der für die Ausbildung verantwortliche Apotheker hauptberuflich in der Ausbildungsstätte tätig sein.
Neben der Arbeit in den Apotheken oder den anderen Stationen gibt es begleitenden Unterricht, der von den Apothekerkammern organisiert wird. Damit werden die PhiP auf das dritte Staatsexamen vorbereitet. Danach können sie bei der zuständigen Landesbehörde die Approbation beantragen.
Die Adexa rät PhiP, sich vor Antritt des Praktikums über Arbeitszeiten, Feiertags- und Wochenenddienste zu einigen. In jedem Fall sollte ein schriftlicher Ausbildungsvertrag geschlossen werden. Einen Mustervertrag bietet die Adexa auf ihrer Homepage an. Darin ist zum Beispiel eine Probezeit von einem Monat sowie die Freistellung des PhiP für die Teilnahme an dem begleitenden Unterricht unter Fortzahlung der Vergütung festgelegt.
Ebenfalls ratsam ist es, seinen Versicherungsstatus zu überprüfen. Für das Praktikum müssen sich die Nachwuchspharmazeuten selbst krankenversichern. Die Anmeldung übernimmt der Arbeitgeber, ebenso wie die zur Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
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