Vorrang für aufwendigere Leistungen

PharmDL: Priorisierung bei der Abrechnung

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Berlin -

Die pharmazeutischen Dienstleistungen – aktuell fünf an der Zahl – wurden priorisiert. Denn dadurch, dass die Auszahlungen für diese Leistungen den zur Verfügung stehenden Ausschüttungsbetrag des Nacht- und Notdienstfonds (NNF) nicht übersteigen dürfen, könnte es zu Kürzungen kommen. Überschreitet die Abrechnungssumme den Ausschüttungsbetrag, so wird priorisiert. Im Klartext heißt das: Bei Medikationsanalysen wird weniger gekürzt als bei Blutdruckmessungen.

Um Apotheken mehr Sicherheit bei der Abrechnung der pharmazeutischen Dienstleistungen zu ermöglichen, wurden die aktuell fünf bestehenden Leistungen in verschiedene Prioritäten bezüglich der Reihenfolge bei der Abrechnung eingestuft:

Priorität 1:
Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation
Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten
Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie

Priorität 2:
Standardisierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und Üben der Inhalationstechnik

Priorität 3:
Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck

Die Einstufungen seien bewusst so gesetzt worden, damit zeitlich umfangreichere und somit höher vergütete pharmazeutische Dienstleistungen eine höhere Priorität haben. Dies geht dabei mit einem Vorrang bei der Auszahlung einher. Die Abrechnung der Sonderbelege erfolgt über die Rechenzentren. Eine direkte Einreichung beim NNF ist nicht zulässig, da personenbezogene Daten auf den Belegen vorhanden sind. Die pharmazeutischen Dienstleistungen werden quartalsweise abgerechnet.

„Dies reduziert die Wahrscheinlichkeit einer Kürzung zeitlich umfangreicherer und somit höher vergüteter pharmazeutischer Dienstleistungen. Gleichzeitig wird dadurch ein Anreiz gesetzt, vermehrt höher priorisierte pharmazeutische Dienstleistungen zu erbringen“, heißt es im zugehörigen Schreiben seitens der Abda.

In der Praxis könnten dann also vor allem die exklusiv den Approbierten vorbehaltenen pharmazeutischen Dienstleistungen attraktiv werden. Die Dienstleistungen, die auch von PTA erbracht und abgerechnet werden dürfen (Inhalativa und Blutdruck), haben nur Priorität 2 und 3.

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