Homöopathika sollte der Arzneimittelstatus entzogen werden, fordert der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) in seinem „Positionspapier Homöopathie“. Außerdem solle die Abda Leitfäden entwickeln, wie in Beratungsgesprächen auf die Nichtwirksamkeit von Homöopathie aufmerksam gemacht werden kann.
Homöopathie und deren Erstattung durch die Krankenkassen als Satzungsleistung stehen häufig in der Kritik. Ärzt:innen verweisen auf die fehlende wissenschaftliche Evidenz homöopathischer Therapie und betonen, dass in Studien über den Placebo-Effekt hinaus keine Wirkung nachweisbar ist. Schon beim Deutsche Ärztetag (DÄT) vor einem Jahr wurde beschlossen, die Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer zu streichen. Und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) twitterte Applaus: „Die Homöopathie hat keinen Platz in der modernen Medizin.“
Der BPhD fordert dies in seinem Positionspapier nun auch für Apotheker:innen, geht aber noch einige Schritte weiter. Unterschieden wird im Positionspapier zwischen evidenzbasierter Medizin (EbM) und ungesicherten Therapiemethoden. Das sind diejenigen, die die Grundlagen der EbM nicht erfüllen, darunter fallen laut BPhD Homöopathie, aber auch Anthroposophie, Traditionelle Chinesische Medizin und traditionelle Arzneimittel.
Man stört sich unter anderem an der Selbstdarstellung als Alternative, denn eine Alternative bedeute „eine Auswahl zwischen zwei gleichermaßen geeigneten Möglichkeiten“, um ein Ziel zu erreichen und das sei nicht gegeben. Die Homöopathie sei im Vergleich mit der EbM ein „konstruiertes, illusorisches Konzept“ und „die Grundsätze der homöopathischen Lehren und Prinzipien“ als „unwissenschaftlich“ abzulehnen. Eine Bezeichnung als „alternativ“ zu Werbezwecken sollte laut BPhD nicht mehr erlaubt sein.
Auch wünscht man sich eine Abgrenzung zur Naturheilkunde, die klare Unterscheidung zwischen Homöopathie und Phytopharmazie fehle bislang. Das Werbeattribut „natürlich“ sollte daher ebenfalls verboten werden, um eine Gleichstellung in der Werbung zu verhindern, heißt es im Positionspapier.
Wie auch die Ärzt:innen verweisen die Pharmaziestudierenden auf den fehlenden Nachweis der Wirksamkeit über den Placebo-Effekt hinaus, durch das Dogma „Wer heilt, hat recht“ würden „alle Prozesse, die auf das Heilungsgeschehen hinwirken, außer Acht gelassen und das Ergebnis glorifiziert“ werden, so der BPhD. Den „Goldstandard“ der EbM – randomisierte, doppelblinde Studien mit Placebo-Kontrolle – sollte in Zukunft auch die Homöopathika erfüllen müssen, Erfahrungsberichte seien nicht ausreichend, heißt es weiter.
Homöopathika werden lediglich als Arzneimittel ohne Indikationsangabe registriert, dafür bedarf es weder Wirksamkeitsnachweise noch klinische Studien. Der BPhD fordert deshalb, einen Warnhinweis auf die Präparate aufzubringen, dass diese „keine erwiesene Wirksamkeit über den Placebo-Effekt hinaus“ hätten. Bislang sei ohne den Hinweis eine „Täuschung der Patient:innen über die Wirksamkeit“ gegeben, es bestehe die „dringende Notwendigkeit einer ausführlichen öffentlichen Aufklärung und Beratung zur Homöopathie, da durch ihre ungerechtfertigte Reputation eine Gefahr für das Unterlassen einer angezeigten Therapie ausgeht“. Homöopathika sollte darüber hinaus der Arzneimittelstatus entzogen und die Apothekenpflicht für die Präparate abgeschafft werden, so die weiteren Forderungen des BPhD.
Zwar dürfen die Gesetzlichen Krankenversicherungen laut SGB V Leistungen der besonderen Therapierichtungen erstatten – die „Qualität und Wirksamkeit der Leistung“ haben dabei „dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen“. Die Homöopathie dürfe laut BPhD dabei keine Ausnahme sein, eine Erstattung durch die GKV sollte daher in Zukunft nicht mehr erfolgen.
Schon jetzt bieten nicht alle Krankenkassen ihren Versicherten die Erstattung von Homöopathika an, es handelt sich lediglich um eine Satzungsleistung.
Apotheker:innen spielen laut BPhD eine wichtige Rolle in der Therapie- und Versorgungssicherheit, ihnen werde ein enormes Vertrauen bei gesundheitsbezogenen Fragestellungen entgegengebracht. Die Bundesapothekerordnung verpflichte sie zur Beratung und der Abgabe ausschließlich wirksamer Arzneimittel, laut SGB V dürfe die Abgabe auch nur nach aktuellen medizinischen Erkenntnissen erfolgen. Die Bewerbung homöopathischer Präparate als wirksame Therapieoption sei laut BPhD ein Unterlassen der Beratungsleistung und ein Fehlleiten der Patient:innen.
Man fordere von den Apothekerkammern, die „evidenzbasierte Beratung als Grundsatz der gewissenhaften Berufsausübung in den Berufsordnungen festzulegen“. Die Abda, Kammern und Verbände sollen laut Positionspapier Leitfäden entwickeln, wie in Beratungsgesprächen auf die Nichtwirksamkeit von Homöopathie aufmerksam gemacht werden könne.
„In den Gesundheitsberufen darf keine Verharmlosung von ungesicherten Therapieverfahren toleriert werden, da mangelhafte Beratung oder Unwissenheit eine Gefahr für die Patient:innen darstellen“, so der BPhD.
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