Maßnahmen im Epidemie- oder Pandemiefall

Pharmazieräte: Apotheken sollten Betriebsärzte bestellen

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Berlin -

Alle Apotheken haben ihre Hygienemaßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie hochgefahren: Plexiglas-Trennscheiben sieht man fast überall, Desinfektionsmittelspender auch und Mundschutz tragen alle Apothekenmitarbeiter. Die Bundesapothekerkammer hat entsprechende Leitlinien veröffentlicht. Jetzt haben auch die Pharmazieräte noch einen Empfehlungskatalog veröffentlicht. Darin schlagen sie unter anderem vor, Kinderspielecken aufzulösen und weisen darauf hin, dass jede Apotheke einen Betriebsarzt benennen muss.

„Sehr ansteckende Erkrankungen stellen gerade in Apotheken ein hohes Risiko dar – für die Mitarbeiter und auch für die Kunden der Apotheke. Aufgrund des häufigen Kontakts mit erkrankten Personen können auch die Mitarbeiter der Apotheke Überträger sein“, so die Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands (APD). Daher seien in den Apotheken entsprechende Schutzmaßnahmen durchzuführen. APD: „Die öffentliche Apotheke ist ein versorgungsrelevanter Betrieb. Eine Schließung gilt es zu vermeiden.“

Die Pharmazieräte empfehlen am Apothekeneingang Schilder aufzustellen mit Warnhinweisen für Abstände und Krankheitssymptomen. Wenn Kunden in der Apotheke seien, sollte die Türen vorübergehend gesperrt werden. Kunden mit Symptomen sollten am Autoschalter oder durch Nachtdienstfenster/Offizinfenster oder vor der Türe bedient werden. Der Abstand von Kunde zu Kunde in der Offizin müsse mindestens 1,5 m betragen.

Mehrmals täglich sollte eine Desinfektion der HV-Tische, Telefone, ec-Geräte, Türklinken, Schaukelpferde für Kinder und Wartegelegenheiten erfolgen. Die Frequenz dazu sei in einem Hygieneplan festzulegen. Häufiges Durchlüften in der Apotheke sei ratsam, um die Tröpfchenzahl und -größe gering zu halten. Bezahlvorgänge in der Apotheke sollten möglichst kontaktlos über ec-Cash-Geräte erfolgen. Tätigkeiten nah am Kunden seien nur in begründeten Einzelfällen durchführen wie beim Anmessen von Kompressionsstrümpfen. Kosmetik-Tester seien aus der Freiwahl zu entfernen. Bilderbücher und Spielsachen sollten aus der Spielecke entfernt werden. Außerdem empfiehlt die APD die Warenannahme nur an den Außentüren vorzunehmen und keine Besuche von Außendienstmitarbeitern zu empfangen.

Für das Apothekenpersonal empfehlen die Pharmazieräte häufige Händedesinfektion oder gründliches Händewaschen. Das Personal sei zu schützen. Daher müssten Handschuhe und Masken jederzeit in ausreichender Zahl vorrätig gehalten werden. Mitarbeiter mit Symptomen sollten zu Hause bleiben ebenso wie Mitarbeiter mit erhöhtem Gesundheitsrisiko. Die Teams sollten möglichst getrennt eingesetzt werden und approbierte Mitarbeiter ebenfalls, damit die Apotheke jederzeit geöffnet bleiben könne.

Im Botendienst sei auf regelmäßige Händedesinfektion zu achten, die Auslieferung der Arzneimittel solle möglichst mit FFP2-Schutzmaske und Einmalhandschuhen und die Aushändigung an der Haustüre erfolgen. Die Belieferung von Altenheimen solle in einer Anlieferzone des Altenheims mit Dokumentation der Übergabe erfolgen, um ein Betreten der Stationen zu vermeiden.

Alle Bestandteile zur Eigenherstellung von Desinfektionsmittel sollen laut APD in größeren Mengen vorrätig gehalten werden: Das bedeute mindestens 10 l Isopropanol 99%, 1 l Wasserstoffperoxid 30%, 1 l Glycerol. Eine ausreichende Zahl an Fertigprodukten zur Hände- und Flächendesinfektion seien ebenfalls vorrätig zu halten.

„Jede Apotheke muss nach Arbeitsschutzgesetz und Apothekenbetriebsordnung aus diesen Maßnahmen ein individuelles risikobasiertes Schutzkonzept schriftlich erstellen und im eigenen QMS verankern. Zuvor ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Gleichzeitig ist es verpflichtend, einen Betriebsarzt zu bestimmen, mit dem in einem Epidemie- oder Pandemiefall Maßnahmen abgestimmt werden können“, so die APD-Empfehlungen.

 

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