Pharmazeutische Dienstleistungen: Private Versicherer zahlen Patrick Pehl, 17.06.2022 07:53 Uhr
Die Details zu den ersten pharmazeutische Dienstleistungen sind inzwischen bekannt. Für die Abrechnung mit den Krankenkassen gibt es einen Sonderbeleg, doch auch Privatversicherte können abgerechnet werden.
Im Streit um die Bezahlung der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) erging Ende Mai ein Schiedsspruch. Die Krankenkassen müssen die Dienste gemäß Sozialgesetzbuch V (SGB V) bezahlen. Doch was gilt für die Abrechnung mit privaten Krankenversicherern?
Nacht- und Notdienstfonds zahlt
Die Abrechnung ist denkbar leicht, wie der PKV-Verband gegenüber APOTHEKE ADHOC mitteilte. Sie erfolgt für Privatversicherte zwischen der Apotheke und dem Nacht- und Notdienstfonds (NNF), somit unterscheide sich die Abrechnung nicht von denen der gesetzlich Versicherten.
Daraus folgt, dass Privatversicherte keine Zahlung in der Apotheke zu leisten haben und somit auch keine Rechnung ausgestellt bekommen.
Die Leistung der Apotheken soll die Patientenversorgung erhöhen und verbessern, sowie die Apotheken vor Ort stärken. Dabei ist vorgesehen, dass ein großer Teil der pDL auch von PTA geleistet werden kann.
Große Zustimmung in den Apotheken
Laut einer aktuellen Befragung von aposcope sind pDL in vielen Apotheken bereits ein Thema. 36 Prozent der 506 befragten Apotheker:innen und PTA bieten nach eigenen Angaben entsprechende Leistungen bereits in der Apotheke an.