40.000 Packungen für Apotheken

Phagro: Keine Bevorratung mit Paxlovid

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Berlin -

Paxlovid (Nirmatrelvir, Ritonavir) von Pfizer ist bei den Pharmagroßhändlern angekommen. Die Apotheken werden seit heute mit dem Covid-19-Medikament beliefert, wie der Phagro mitteilt. In einer ersten Tranche seien in den vergangenen Tagen 40.000 Packungen an die Großhandlungen gegangen.

Paxlovid wurde vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) bestellt und beschafft. Die Lagerung und Verteilung liegt laut Phagro beim pharmazeutischen Großhandel, der zusammen mit den Apotheken für eine unverzügliche, patientenindividuelle Auslieferung sorge. „Nur wenn eine ärztliche Verschreibung vorliegt, darf die Apotheke das neue Präparat beim Großhandel bestellen. Bestellungen auf Vorrat hat die Bundesregierung ausdrücklich untersagt“, betont der Verband.

Paxlovid lagert in Großhandlungen

Die Bevorratung übernehmen demnach die Großhändler in den bundesweit rund 100 Niederlassungen. Weitere Lieferungen sollen in den nächsten Monaten folgen. Wie vom BMG beauftragt, werde der Großhandel Bestellungen von Paxlovid an die Apotheken zur unverzüglichen sofortigen Weitergabe an die Patienten ausliefern.

„Die Unternehmen des pharmazeutischen Großhandels sind die Garanten für eine schnelle und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung“, sagte Phagro-Chef André Blümel. Damit komme dem Großhandel nach der Impfstofflogistik ein weiteres Mal eine Schlüsselrolle im Kampf gegen Corona zu. „Die Großhandlungen werden auch diese Aufgabe erfüllen, wie sie schon die Versorgung der Bevölkerung mit Impfstoffen sichergestellt haben“, so Blümel.

Wie das bereits verfügbare Covid-Medikament Lagevrio (Molnupiravir, MSD Sharp & Dohme) wird Paxlovid zentral vom Bund beschafft und daher nicht in der Apotheke gelagert, sondern nur auf Verordnung bestellt. Auch die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) gilt nicht, daher wird per Sonder-PZN abgerechnet:

Paxlovid: BUND-PZN 17977087

Botendienst: Sonder-PZN 17716530

Pro Packung erhält die Apotheke eine Vergütung von 30 Euro. Da auch der Großhandel eine Vergütung von 20 Euro erhält und bei der Zustellung mittels Botendienstes weitere 6,72 Euro Botendienstpauschale abgerechnet werden können, beträgt die Gesamtvergütung 59,50 Euro beziehungsweise 67,50 Euro.

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