PG 30: Wirrwarr bei Ersatzkassen Sandra Piontek, 05.09.2023 15:02 Uhr
Die Hilfsmittel zum Glukosemanagement werden aus der PG 03 und 21 herausgelöst und in eine eigene Produktgruppe PG 30 eingeordnet. Anders als bei bisherigen Umgruppierungen handelt es sich hierbei teilweise um eine Umwidmung und parallel dazu Neuschaffung. Das Problem: Mit den Krankenkassen HEK und Techniker Krankenkasse konnten laut den Landesapothekerverbänden noch keine entsprechenden Vereinbarungen getroffen werden.
Soweit in den Hilfsmittelversorgungsverträgen „keine Regelungen für eine Umsetzung enthalten sind“, müssten die Verträge angepasst werden, heißt in einem Informationsschreiben. „Vereinbarungen zur Umsetzung sollen mit den einzelnen Krankenkassen getroffen werden.“
In den Apotheken führt das zu erheblichen Problemen, denn aus diesem Grund sind die Hilfsmittel der neuen Produktgruppe 30 bei diesen Krankenkassen seit dem 1. September nicht mehr mit einem Vertragspreis in der Apothekensoftware hinterlegt. Die jeweiligen Daten wie Preis und Hilfsmittelnummer müssen aber zwingend bei einem Kostenvoranschlag (KV) angegeben werden. Trotzdem lautet die Empfehlung, „bis zur Klärung einen KV bei der jeweiligen Krankenkasse“ einzureichen.
Anders bei der Barmer und KKH: Diese Kassen haben erklärt, dass „die vertraglichen Regelungen, die bislang für die Produkte der PG 03 und 21 Geltung hatten, auch weiterhin für die identischen Produkte angewendet werden können, die jetzt unter die PG 30 fallen“. Jedoch erfolgte die Rückmeldung der Krankenkassen so spät, dass die vertraglichen Regelungen für diese Produkte nicht mehr zum 1. September im Artikelstamm Plus V in den Warenwirtschaftssystemen hinterlegt werden konnten.