Hilfsmittel zum Glukosemanagement werden aus der Produktgruppe (PG) 03 herausgelöst und in eine eigene PG 30 überführt, und zwar ab heute. Betroffen sind unter anderem Lanzetten. Ob Apotheken sich präqualifizieren müssen, ist noch offen.
Eigentlich soll die Präqualifizierung abgeschafft werden. Doch bis es so weit ist, herrschen in den Apotheken Chaos und Kopfzerbrechen. Daran wird sich auch in Kürze nichts ändern, denn DAV und GKV-Spitzenverband müssen noch festlegen, welche Hilfsmittel apothekenüblich sind, denn für diese entfällt die Präqualifizierung. Aber: „Gespräche haben noch nicht begonnen“, heißt es vom GKV. Welche Hilfsmittel der GKV als apothekenüblich ansieht, wird nicht verraten. „Das wird das Ergebnis der Gespräche sein.“ Ein Problem. Denn die Präqualifizierungen enden in einigen Apotheken in Kürze oder sind bereits ausgelaufen. Wie sich Apotheken verhalten sollen, ist ebenfalls offen, denn „dieser Punkt findet sich in Klärung.“ Trotz allen Ungewissheiten und der Gefahr, dass es keine schnelle Einigung zwischen den Parteien gibt und die Schiedsstelle angerufen werden muss, sieht der GKV die Versorgung der Patient:innen nicht in Gefahr.
Gefährdet ist somit auch die Versorgung mit Hilfsmitteln, die der neuen Produktgruppe 30 „Hilfsmittel zum Glukosemanagement“ zugeordnet werden. Der Grund: Die Fortschreibung der PG 30 wurde zwar am 1. Juni bekanntgemacht, muss aber noch in den Kriterienkatalog der Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen an eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V, nachvollzogen werden. Dies bilde die Grundlage für die Eignungsprüfungen durch die Präqualifizierungsstellen. „Hierfür muss aber erst noch das entsprechende Verfahren mit den erforderlichen Gremienabstimmungen durchgeführt werden“, so der GKV.
Erst wenn die 16. Fortschreibung der Produktgruppen in Kraft getreten ist, bestehe laut der Agentur für Präqualifizierung „die Notwendigkeit oder Möglichkeit einer Präqualifizierung der Produktgruppe 30“.
Aber es besteht die Möglichkeit, dass sich Apotheken für die neue PG 30 gar nicht präqualifizieren müssen. „Im Hinblick auf bereits vorhandene Präqualifizierungsbestätigungen für die bisherigen Versorgungsbereiche, in denen diese Hilfsmittel vor der Fortschreibung der Empfehlungen berücksichtigt waren, erfolgte in der Vergangenheit in vergleichbaren Fällen gleichzeitig eine Klarstellung dahingehend, dass diese Bestätigungen von den Krankenkassen weiterhin anerkannt werden“, so eine GKV-Sprecherin. Allerdings müsse noch eine Abstimmung mit den Krankenkassen erfolgen. Gleiches gilt für die Friedenspflicht bei der PG 30, wenn eine Präqualifizierung nötig ist.
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