Die Überführung der Produktgruppe 03 in die PG 30 hat in den Apotheken für Wirbel gesorgt. Seit dem 1. September hängen sie in der Luft, denn bislang ist offen, wann und ob sie sich für die neue Produktgruppe präqualifizieren müssen. Bei den Ersatzkassen herrscht jetzt Klarheit.
Zum 1. September haben rund 2900 Artikel eine neue Hilfsmittelpositionsnummer erhalten und sind nun der neuen PG 30 „Hilfsmittel zum Glukosemanagement“ zugeordnet. Betroffen sind unter anderem Lanzetten zur Insulintherapie und Insulinpen-Kanülen. Ob Apotheken nach den alten Vorgaben abrechnen können, war bislang unklar.
Jetzt gibt es zumindest bei den Ersatzkassen Klarheit. Barmer, DAK, Kaufmännische Krankenkasse (KKH), Handelskrankenkasse (hkk), Hanseatische Krankenkasse (HEK) und Techniker Krankenkasse (TK) akzeptieren die vertraglichen Vereinbarungen der bekannten PG 03 und PG 21 auch für die neue PG 30. Somit sind ab sofort keine Kostenvoranschläge mehr nötig, wenn die abzugebenden Hilfsmittel nach den bislang geltenden Vertragsbedingungen der PG 30 und PG 21 genehmigungsfrei waren.
Dass dies möglich ist und somit die Präqualifizierung entfallen kann, hatte vor kurzem eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbands signalisiert: „Im Hinblick auf bereits vorhandene Präqualifizierungsbestätigungen für die bisherigen Versorgungsbereiche, in denen diese Hilfsmittel vor der Fortschreibung der Empfehlungen berücksichtigt waren, erfolgte in der Vergangenheit in vergleichbaren Fällen gleichzeitig eine Klarstellung dahingehend, dass diese Bestätigungen von den Krankenkassen weiterhin anerkannt werden.“
Die technische Umsetzung ist jedoch noch nicht für alle Ersatzkassen in der Warenwirtschaft vollzogen. Für die DAK ist diese erst zum 1. Oktober geplant.
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