Applikationshilfen zum Glukosemanagement werden aus der Produktgruppe (PG) 03 herausgelöst und in eine eigene PG 30 eingeordnet. Das hat Einfluss auf Lanzetten, die künftig nach Einsatzgebiet unterteilt werden und in zwei Produktgruppen zu finden sind.
Die Bildung der PG 30 zieht Veränderungen in den Produktgruppen 03 Applikationshilfen und 21 Messegeräte für Körperzustände/-funktionen nach sich. Lanzetten sind nun in PG 21 und PG 30 aufgeführt, weil zwischen Lanzetten für Blutgerinnungsmessgeräte und Lanzetten zur Insulintherapie unterschieden wird. Auch Stechhilfen und Kontrollösungen sind jetzt in der neuen Produktgruppe zu finden.
Die Änderung soll zum 1. September in die Abdata eingespielt werden.
Apotheken müssen für die neugeschaffene PG 30 „Hilfsmittel zum Glukosemanagement“ eine Präqualifizierung vorweisen. Doch noch kann die nicht beantragt werden. Denn die Möglichkeit der Präqualifizierung für die PG 30 besteht erst bei Inkrafttreten der nächsten, nämlich der 16. Fortschreibung. Wann dies der Fall sein wird, hat der GKV-Spitzenverband noch nicht bekannt gegeben.
APOTHEKE ADHOC Debatte