Über den Fall des mutmaßlichen Pfusch-Apothekers Peter S. wurde in den vergangenen Tagen zwar nicht vor Gericht verhandelt, außergerichtlich gab es hingegen umso mehr Aufdeckungen. Es geht um Spenden an die SPD und Leihgaben an die Stadt.
S. soll der Bottroper Stadtverwaltung über ihre Tochterfirma Innovation City mehrere Jahre ein Bild ausgeliehen haben. Das berichtet Correctiv. Dabei soll es sich um einen „Likörello“ von Udo Lindenberg handeln – eine Stadtansicht von Bottrop mit Alkoholika gezeichnet. Prominent im Vordergrund ist die Alte Apotheke zu sehen.
Das Bild soll neben dem Schreibtisch des Stadtoberhauptes Bernd Tischler gehangen haben, bis die Opfer der Alten Apotheke einen Termin bei ihm bekamen. Tischler gab das Bild aus diesem Anlass zurück an Innovation City. Die Offiziellen der Stadt sollen außerdem Geld von S. zur Einrichtung von kostenlosem W-Lan in der Innenstadt erhalten haben.
Die Bottroper SPD, zu der auch Tischler gehört, hat nach Aussagen der Verteidigung des Apothekers im Jahr 2013 eine Parteispende in Höhe von 9900 Euro bekommen. Diese Summe liegt knapp unter der Veröffentlichungsgrenze von 10.000 Euro. Im Frühjahr 2014 waren Kommunalwahlen und damit verbunden die Oberbürgermeisterwahlen. Ob S. weitere Spenden an die Partei tätigte, ist nicht bekannt. Gegenüber Correctiv sagte die SPD lediglich, man habe „keine Spende von der genannten Person erhalten, die die Veröffentlichungsgrenzen entweder im Einzelfall oder in der Jahressumme überstiegen haben“.
Die Stadt Bottrop prüft erneut die Betriebsgenehmigung der Alten Apotheke, die nach S. Verhaftung an seine Mutter gegangen war. Nach Informationen von Correctiv sammelt das Gesundheitsamt Informationen über die Rolle der Mutter in der Alten Apotheke. Gesundheitsamtsleiter Christian Marga soll Briefe an die Zeugen und ehemaligen Mitarbeiter der Apotheke geschrieben haben: „Gibt es Bereiche im Betrieb der Apotheke”, für die die Mutter des Angeklagten „federführend zuständig war?”
Außerdem fragt der Amtsleiter, ob sich im Keller der Apotheke Räume befunden hätten, die nicht dem Apotheke, sondern der Mutter des Angeklagten zuzuordnen seien. Gesundheitsamt und Stadt sollen allerdings bereits Akten vorliegen, in denen ein Kellerraum ausdrücklich als Privatkeller für die Mutter des Angeklagten bezeichnet wird. In diesem sollen die abgelaufenen Krebsmedikamente gehortet worden sein.
Die Anwälte des Apothekers hatten vor einigen Wochen vor Gericht argumentiert, dass ihr Mandant eine „schwere Hirnschädigung in Folge eines Schädel-Hirn-Traumas“ erlitten habe. Als Folge könne zu „unbewussten Fehlleistungen unter Stress“ kommen. Die Kfz-Zulassungsstelle in Bottrop prüfe darum, ob S. der Führerschein entzogen werden soll, berichtet Correctiv.
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