Inhaber sind unsicher

Pflegehilfsmittelvertrag: „Was sollen wir den Kunden sagen?“

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Berlin -

Die Friedenspflicht für den Pflegehilfsmittelvertrag wurde bis zum Jahresende verlängert. Ebenso heißt es, dass Apotheken Anspruchsberechtigte auch nach dem Jahreswechsel versorgen können. Aber es herrscht trotzdem große Unsicherheit unter den Inhaber:innen. Ein Apotheker, der jeden Monat etwa 70 Patienten versorgt, hat große Sorgen: „Aktuell kommen wieder viele Kunden, die ihren Monatsbedarf an Pflegehilfsmitteln abholen. Wir wissen aber nicht, wie es im neuen Jahr weitergeht. Was sollen wir den Kunden sagen? Sollen wir uns weiterhin bevorraten oder das Lager runterfahren?“

Wie es im neuen Jahr bezüglich des Pflegehilfsmittelvertrags weitergeht, ist derzeit unsicher. Zunächst wurde im September die Friedenspflicht bis zum Jahresende verlängert. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) wird noch im Dezember einen Antrag auf Einleitung des Schiedsverfahrens einreichen, weil bisher keine Einigung mit dem GKV-Spitzenverband erzielt werden konnte.

„Auf diese Entscheidung müssen wir warten, das bringt große Unsicherheit mit sich“, erklärt der Inhaber. „Ich versorge etwa 70 Patienten mit Pflegehilfsmitteln, vorrangig ältere Herrschaften. Aktuell habe ich viele meiner Kunden schon darüber informiert, dass es schlimmstenfalls bald mit der Versorgung durch uns zu Ende geht.“ Die Verunsicherung bei der Kundschaft sei dementsprechend groß.

Apotheken können individuell versorgen

Viele seiner Patient:innen seien auf die Apotheke angewiesen. „Die Menschen wissen, auf uns ist Verlass, sie bekommen jeden Monat, was sie benötigen“, so der Inhaber. „Es gibt auch andere Anbieter, die dann beispielsweise ganze Pakete mit Pflegehilfsmitteln zu den Menschen nach Hause liefern.“ Das sei aber nicht immer individuell zusammengestellt. „Es kommt häufig vor, dass unsere Kunden mal nur Bettunterlagen benötigen oder vorrangig Desinfektionsmittel und Handschuhe brauchen, darauf können wir in der Apotheke dann im Einzelnen schnell reagieren.“ Das sei aber bei Firmen, die sogenannte Pflegeboxen anbieten, schwieriger.

„Wir haben in der Apotheke einen Pflegehilfsmittel-Vorrat für einen Bedarf von etwa zwei Monaten“, erläutert der Inhaber. Ein- bis zweimal pro Monat erfolge eine umfangreiche Lieferung: „Da kommen dann ganze Paletten mit großen Paketen bei uns an.“ Geplant werde die Bestellung Tage im Voraus: „Wir müssen also wissen, wie es weitergeht mit dem Pflegehilfsmittelvertrag und ob wir unser Lager runterfahren müssen“, so der Apotheker. Bis zum Entscheid der Schiedsstelle hänge man folglich in der Luft. „Das ist für die Kunden unangenehm. Zumal einige von ihnen erst kürzlich eine Umstellung mitmachen mussten“, erklärt er.

„Kleine Margen, nicht lukrativ“

Im Sommer habe ein großes Sanitätshaus in der Nähe der Apotheke die Versorgung von etwa 200 Patienten eingestellt. „Das Geschäft mit Pflegehilfsmitteln wurde schlicht zu unattraktiv. Man ist in dem Zuge auf uns zugekommen und fragte, ob wir die Belieferung übernehmen würden“, so der Inhaber. Einigen Patienten konnte er die Versorgung anbieten, jedoch längst nicht allen. „Das ist kein lukratives Geschäft für uns Apotheker, die Margen sind sehr klein, man verdient nichts. Zudem beliefern wir auch viele Menschen, haben also einen hohen Botenaufwand“, räumt er ein. Dennoch: Für ihn gehört die Versorgung seiner Patienten mit Pflegehilfsmitteln zum Apothekengeschäft dazu.

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