Ab Juni 2025

Pflegehilfsmittel-Versorgung: Entlastung für die Apotheke

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Berlin -

Ab dem 1. Juni 2025 treten neue Rahmenbedingungen für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln in Kraft. Ein Schiedsverfahren zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband sorgt für deutliche Entlastungen für Apotheken. Die neue Vereinbarung schafft digitale Prozesse, reduziert die Bürokratie und stärkt die Position der Apotheken in der wohnortnahen Versorgung.

Etwa 3,8 Millionen Menschen in Deutschland werden zu Hause gepflegt und haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Die Versorgung pflegebedürftiger Menschen mit Pflegehilfsmitteln ist demnach ein wichtiger Bestandteil des Apothekenalltags. Denn hier erfolgt die individuelle und patientenbezogene Beratung sowie die Versorgung vor Ort. Diese verantwortungsvolle Aufgabe wurde bisher durch aufwendige Verwaltungsprozesse erschwert.

Künftig sollen die Vorgänge einfacher werden. Das Schiedsverfahren zwischen dem DAV und dem GKV-Spitzenverband hat wichtige Neuerungen beschlossen. Diese gelten ab 1. Juni. Konkret: Apotheken profitieren von weniger Bürokratie, mehr digitalen Prozesse und vor allem finanzieller Planungssicherheit.

Was ändert sich?

Künftig müssen Pflegekassen Apotheken unverzüglich informieren, wenn eine Patientin oder ein Patient einen anderen Leistungserbringer wählt. Das reduziert das Risiko, dass Apotheken auf erbrachten Leistungen sitzen bleiben.

Statt aufwendiger Papierdokumentation können viele Prozesse künftig digital abgebildet werden. So wird auch die Nutzung des elektronischen Kostenvoranschlags (eKV) entlastet: Weder Pflegekassen noch deren Dienstleister dürfen dafür noch Gebühren erheben. Zusätzlich werden Rechnungskorrekturen transparenter und einfacher – ein Punkt, der in der Vergangenheit immer wieder zu Konflikten geführt hat.

Dr. Jan-Niklas Francke, Vorstandsmitglied im DAV, begrüßt die Änderungen ausdrücklich: „Die Prozesse in der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln werden nun deutlich verschlankt – weniger Papier, eine faire Zuordnung von anfallenden Kosten, transparente und gleichberechtigte Regelungen in der Vertragsumsetzung sowie eine ausgewogene Honorierung der Versorgung.“

Besonders hebt er den Vorteil für den Apothekenalltag hervor: „Insbesondere durch die wegfallenden bürokratischen Pflichten bleibt uns mehr Zeit für das Wichtigste: die fachkompetente Beratung unserer Patientinnen und Patienten und ihrer Angehörigen.“

Planungssicherheit

Mit Blick auf die Zukunft unterstreicht Francke die Bedeutung der Vereinbarung: „Durch den demographischen Wandel werden in den kommenden Jahren immer mehr Menschen pflegebedürftig und erhalten Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Die neuen Vertragsinhalte geben den Apotheken wieder Planungssicherheit, um die wohnortnahe Versorgung der Pflegebedürftigen professionell sicherzustellen.“ Es sei ein Schritt in die richtige Richtung – sowohl für Apotheken als auch für die Pflegebedürftigen, die auf Unterstützung angewiesen sind.

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