Versorgungsvertrag

Pflegehilfsmittel: Keine Einigung in Sicht

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Berlin -

Die Vertragsverhandlungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) bezüglich des DAV-Pflegehilfsmittelvertrages waren nicht erfolgreich. Es konnte keine Einigung mit GKV-Spitzenverband (GKV-SV) auf dem Verhandlungsweg erreicht werden.

Der GKV-Spitzenverband hatte den Pflegehilfsmittelvertrag zwar gegenüber den Leistungserbringern gekündigt, aber nicht gegenüber dem DAV. Aber: Um Versicherte mit Pflegehilfsmitteln versorgen zu können, müssen die Leistungserbringer oder Verbände einen entsprechenden Vertrag mit dem GKV-Spitzenverband geschlossen haben.

Der DAV teilte nun mit: „Nach mehreren Sitzungen zwischen DAV und GKV-SV wird keine Einigung auf dem Verhandlungsweg erreichbar sei.“ Denn: „Die Vertragspartner haben keine ernsthafte Bereitschaft gezeigt, den Vertrag unter Nutzung digitaler Prozesse mit effizienten Abläufen zu gestalten“, so der DAV. Mehr noch: „Stattdessen bevorzugten sie einen allgemein gehaltenen Vertrag mit weitgehend analogen und zeitintensiven Prozessen.“

Schiedsverfahren veranlasst

Nun wurde seitens des DAV die Nichteinigkeit im Verhandlungsprozess erklärt. In Folge kam es zur Einleitung des Schiedsverfahrens. „Der DAV setzt sich für eine zügige Durchführung und Entscheidung im Schiedsverfahren ein“, heißt es weiter.

Was bedeutet das für die Apotheken?

Es heißt, es bestehe „weiterhin keine Notwendigkeit, das Angebot des GKVSV zur Unterzeichnung eines Einzelvertrages anzunehmen.“ Bis zum 30. September bestehe eine vertragliche Grundlage für die Abgabe und Abrechnung der Pflegehilfsmittel. Weitere Informationen zu aktuellen Entwicklungen sollen folgen.

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