Einzelverträge

Pflege-HiMi: GKV will Regeln allein festlegen Nadine Tröbitscher, 05.08.2024 11:32 Uhr

Einzelvertrag bevorzugt? Will der GKV künftig die Regeln bei Pflegehilfsmitteln allein festlegen? Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Der GKV-Spitzenverband hat mit verschiedenen Schreiben die Apotheken aufgefordert, einen Einzelvertrag für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln abzuschließen. Davon hatte der Deutsche Apothekerverband (DAV) abgeraten. Will der GKV künftig die Regeln allein festlegen?

Bei den Verhandlungen zum Pflegehilfsmittelvertrag läuft nicht alles glatt. Schon das Kündigungsschreiben sorgte für Probleme. Der GKV-Spitzenverband hatte den Vertrag zwar gekündigt, aber das Schreiben erreichte den DAV nicht fristgerecht. Mit Folgen. Die Kündigung ist erst zum 30. September wirksam. Das musste auch der GKV einsehen und anerkennen. Somit gilt der bestehende Vertrag bis zu diesem Stichtag weiter. Apotheken, die Mitglied eines Landesapothekerverbandes sind, müssen somit nicht handeln.

Doch der GKV-Spitzenverband sorgt bei den Apotheken seit einiger Zeit für Verunsicherung und verschickt Schreiben zum Abschluss eines nicht weiter verhandelbaren Einzelvertrages. Darin enthalten sind laut DAV weitgehend zeitintensive Prozesse und Preise, die in keinem „adäquaten Verhältnis zu den administrativen Aufwänden“ stehen. Der DAV hingegen fordert ein digitales und einheitliches Kostenvoranschlagsverfahren und eine vollelektronische Abrechnung.

Die Verhandlungen, für die eine Terminserie bis ins zweite Quartal 2024 vereinbart wurde, scheiterten – die Vertragspartner konnten sich nicht einigen. Der DAV habe dem GKV schließlich die Nichteinigkeit im Verhandlungsprozess erklärt und die Einleitung des Schiedsverfahrens veranlasst. Der Grund: Die Vertragspartner hätten keine ernsthafte Bereitschaft gezeigt, den Vertrag unter Nutzung digitaler Prozesse mit effizienten Abläufen zu gestalten.

Die Apotheken wurden über die gescheiterten Verhandlungen informiert. Weil jedoch der GKV auch den Apotheken, die mit dem Vertrag des DAV noch über die vertragliche Grundlage zur Versorgung mit Pflegehilfsmitteln verfügen, das Angebot eines Einzelvertrages anbietet, könne laut DAV der Eindruck entstehen, dass der GKV versuche, möglichst viele Apotheken zur Unterschrift zu bewegen. So würde nicht nur die flächendeckende Versorgung gesichert, sondern der GKV könne auch weitgehend die Regeln im Alleingang festlegen.