Mehr Aufwand durch E-Rezept

Personalmangel: Apotheke schließt vier Stunden früher

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Berlin -

Eigentlich herrscht in der Falken-Apotheke in Hannover kein Personalmangel. Und dennoch muss der Betrieb am Freitag früher schließen – denn mit vier Ausfällen wegen Krankheit und drei Angestellten im Urlaub wäre ab 15 Uhr bis Feierabend nur eine Apothekerin im Dienst. Nach der seit Ende 2023 geltenden Allgemeinverfügung darf der Inhaber auf solche Ausnahmen reagieren, ohne die Apothekerkammer vorher zu informieren.

Statt um 19 Uhr schließt die Falken-Apotheke am Freitagnachmittag bereits vier Stunden früher. Die Leitung entschied sich spontan zu diesem Schritt, denn die Krankheitsfälle waren vorab nicht planbar. „Wir hätten sonst nur eine Kollegin von 15 bis 19 Uhr hier, das können wir nicht machen“, sagt ein angestellter Apotheker. „Gerade mit Blick auf das E-Rezept und die dadurch längeren Bearbeitungszeiten braucht es mehr Personal.“

Dazu komme, dass man mehr Fehler mache, wenn man unter Strom stehe, betont er. Der Kundenstrom lasse darüber hinaus ab dem Nachmittag nach. Die meistbesuchte Zeit sei zwischen 9 Uhr morgens und 13 beziehungsweise 14 Uhr. Im Anschluss sei weniger los und es komme eher zu beratungsintensive Kundenkontakten. Diese Zeit sei mit drei Angestellten im HV-Bereich und einer PKA im Backoffice gut machbar.

Die Falken-Apotheke musste die vorzeitige Schließung auch nicht bei der Kammer anmelden, da gewährleistet war, dass der Betrieb insgesamt an dem Tag sechs Stunden geöffnet hatte. „Werden nur aus akutem, aber absehbar behebbarem Personalengpass oder aus sonstigen Gründen für eine Zeit von weniger als zwei Monate die Öffnungszeiten flexibel gestaltet, bedarf dies keiner Anzeige“, heißt es bei der Apothekerkammer Niedersachsen, die auch Aufsichtsbehörde ist. Seit November können Apotheken flexibler öffnen: Wochentags sollen sie mindestens sechs Stunden zwischen 8 und 18.30 Uhr geöffnet haben, am Mittwoch und Samstag sind drei Stunden zwischen 8 und 14 Uhr Pflicht.

Nur wer seine Öffnungszeiten dauerhaft ändert, muss dies vorher anzeigen. Die neue Allgemeinverfügung sei nach vielen Anrufen und viel Druck seitens der Mitglieder beschlossen worden, sagt Verena Rieger von der Apothekerkammer. Sie ist für die Dienstbereitschaft der Apotheken verantwortlich. Bislang hätten lediglich ein Dutzend Betriebe davon Gebrauch gemacht und Veränderungen angezeigt. „Das überrascht mich.“ Es werde wahrscheinlich eine Dunkelziffer geben.

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