Seit mehr als einem Jahr können Apotheken pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) durchführen und abrechnen. Jährlich stehen dafür rund 150 Millionen Euro zur Verfügung, doch nur ein Bruchteil wird abgerufen. Beim Nacht- und Notdienstfonds (NNF) summieren sich die Rücklagen mittlerweile auf 263 Millionen Euro.
Im dritten Quartal hat der NNF rund 37,7 Millionen Euro für pDL vereinnahmt, parallel haben die Rechenzentren bis zum Abschluss der Meldefrist einen Gesamtbetrag von 3,1 Millionen Euro (brutto) zur Abrechnung übermittelt. Unter Abzug der Verwaltungsausgaben steht dem NF damit insgesamt ein Ausschüttungsbetrag in Höhe von knapp 263 Millionen Euro zur Verfügung.
262.823.500,30 Euro
pDL-Rücklagen des NNF
Wie viele Apotheken im Zeitraum von Juli bis September pDL durchgeführt und abgerechnet haben, hat der NNF noch nicht bekannt gemacht.
Im den vorherigen Quartalen waren die Zahlen der Apotheken und der Ausschüttungen langsam, aber kontinuierlich gewachsen:
Das Apothekenstärkungsgesetz (VOASG), das vor drei Jahren verabschiedet wurde, sieht vor, dass jährlich etwa 150 Millionen Euro für pDL der Apotheken zur besseren Versorgung gesetzlich und privat krankenversicherter Patienten zur Verfügung gestellt werden sollen. Zur Finanzierung bezahlen die Kassen seit Ende 2021 für jede verschreibungspflichtige Arzneimittelpackung einen Aufschlag von 20 Cent. Das Schiedsverfahren wurde im Juni 2022 beendet, seitdem können Apotheken pharmazeutische Dienstleistungen erbringen und abrechnen.
Verschiedene Patient:innen haben Anspruch auf zusätzliche Betreuungsangebote der Apotheke, fünf Gruppen an pDL wurden bislang mit entsprechender Vergütung definiert:
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