Arbeitsmaterial teurer als Erstattung

PCR-Tests in der Apotheke – ein Minusgeschäft

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Berlin -

Apotheken dürfen bereits seit Längerem PoC-PCR-Tests anbieten. Nun dürfen sie diese auch abrechnen. Die geänderte Testverordnung sieht eine Vergütung von 30 Euro vor. Mit diesem Betrag lassen sich jedoch nicht einmal die Kosten für das Material decken.

Stark ansteigende Infektionszahlen sorgen vielerorts für ausgelastete Labore. Möglicherweise Infizierte warten mehrere Tage auf ihr Ergebnis. Durch die geänderte Coronavirus-Testverordnung können nun auch Apotheken Vor-Ort-PCR-Tests abrechnen. Hierdurch können Apotheken nicht wie bisher nur Selbstzahlern das Angebot machen – in der Theorie. Denn in der Praxis zeigt sich, dass die festgelegte Vergütung von 30 Euro nicht einmal die Kosten für das Arbeitsmaterial deckt.

Ein Testkit kostet 30 Euro

Testgeräte gibt es verschiedene. Der Preis pro Testkit ist dabei jedoch immer sehr ähnlich. So kostet ein Testkit für das ID-Now Gerät von Abbott beispielsweise knapp 30 Euro. Ein Apotheker aus Hessen erläutert, dass eine Vergütung von 30 Euro jedoch nicht einmal kostendeckend sei, da er bei jeder Packung (24 Testkits bilden eine VE) zwei Kits zur Überprüfung des Gerätes benötigt. „Diese 60 Euro muss ich dann ja auch noch auf den Kunden umwälzen.“ Die Anschaffungskosten für das Gerät sowie die Beratungsleistung nicht einberechnet. In der Apotheke wird der PoC-PCR-Test aktuell für 79 Euro angeboten. Gemeinsam im Team habe man bereits überlegt, ob man die Selbstzahler-Tests sozusagen gestückelt abrechnen kann, sodass der/die Kund:in nur den Differenzbetrag von 49 Euro zahlen müsste. Denn auch, wenn das Testergebnis innerhalb von 30 Minuten vorliegt, so sei der Preis ein starkes Entscheidungskriterium für oder gegen die Inanspruchnahme der Vor-Ort-Dienstleistung.

Die mobilen Geräte sind Schnelltestsysteme zur Durchführung eines qualitativen Nachweises von Infektionskrankheiten. Die Testung wird auf Basis der Nukleinsäure-Amplifikations-Technik (NAT) durchgeführt. Deshalb findet sich bei einigen Produktbeschreibungen nicht explizit die Angabe „PoC-PCR-Gerät“. Die PCR-Methode fällt jedoch unter fälltjedoch unter die Nukleinsäure-Amplifikations-Technik. Die meisten Geräte können nicht nur Sars-CoV-2, sondern auch andere Erkrankungen nachweisen. Das ID Now Gerät kann beispielsweise auch Influenza, das RS-Virus oder eine Streptokokken-A-Infektion detektieren.

Apotheken dürfen diese zusätzlichen Nachweismöglichkeiten jedoch wohl eher nicht nutzen. Denn eigentlich obliegt die Feststellung einer Krankheit einem Arzt/einer Ärztin. Durch die Aufhebung des Arztvorbehaltes ist es auch Apotheker:innen erlaubt einen Erregernachweis auf bestimmte Erreger mittels In-vitro Diagnsotika durchzuführen. Jedoch dürfen nur Tests zum Nachweis für HIV, Hepatitis-C, Sars-CoV-2 und Treponema pallidum angewendet werden. Grippe & Co. sind im Infektionsschutzgesetz nicht genannt. Die Anschaffungskosten liegen – je nach Gerät – bei rund 2000 bis 3000 Euro. Dabei gibt es unterschiedliche Systeme.

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