PCR-Tests: Apotheken müssen nicht priorisieren Alexandra Negt, 04.02.2022 15:45 Uhr
Apotheken, die PoC-PCR-Tests durchführen, müssen die Proben nicht priorisieren. Die Einteilung in „zeitkritisch“ und „sonstige Proben“ muss lediglich in medizinischen Laboren vorgenommen werden. Für viele Bürger:innen könnte der Abstrich in der Apotheke also das schnellere Ergebnis liefern.
Die Infektionszahlen steigen dermaßen in die Höhe, dass viele Personen lange auf ihr PCR-Ergebnis warten müssen. Damit besonders vulnerablen Personen und bestimmten Berufsgruppen schneller ein Ergebnis mitgeteilt werden kann, sieht der überarbeitete Referentenentwurf zur Änderung der Testverordnung (TestV) vor, dass PCR-Proben priorisiert bearbeitet werden soll.
Demnach werden medizinische Labore verpflichtet, entnommenes Körpermaterial vorrangig zu untersuchen, wenn dieses von Personen stammt, die aufgrund ihres Alters oder Gesundheitszustanden ein signifikant erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf haben. Auch Proben von Beschäftigten aus bestimmten Einrichtungen sollen vorrangig bearbeitet werden. Hierzu gehören: Beschäftigte in Krankenhäusern und Arztpraxen, Angestellte in stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten sowie Angestellte in stationären Einrichtungen und ambulanten Diensten der Eingliederungshilfe.
Die Priorisierung soll bereits auf dem OEGD-Begleitschein dokumentiert werden, sodass die Labore keinen Mehraufwand haben und die Proben direkt bei Wareneingang separiert werden können. Apotheken, die Abstriche nehmen und diese in ein Labor einsenden, müssen sich also bestätigen lassen, dass die Person zu einer der priorisierungsberechtigten Gruppen gehört. Beim Alter kann dies über die Vorlage des Personalausweises oder einer schriftlichen ärztlichen Einschätzung erfolgen. Die genannten Berufsgruppen sollten eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen können. Ärzt:innen können den Arztausweis nutzen.
PoC-PCR-Tests ohne Priorisierung
Anders sieht es bei PoC-PCR-Tests aus, die direkt in der Apotheke durchgeführt werden. Apotheken müssen laut Entwurf keine Priorisierung vornehmen. Bislang bieten nur wenige Apotheken die PCR-Schnelltests im Rahmen der Testverordnung an, da die Vergütung gerade mal die Kosten der benötigten Arbeitsmaterialien deckt. Die geplante Erhöhung der Vergütung auf 43,56 Euro könnte dazu führen, dass sich mehr Inhaber:innen für die Anschaffung eines mobilen PCR-Gerätes entscheiden.