Neue Testverordnung

PCR-Test-Vergütung sinkt

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Berlin -

Die neue Testverordnung (TestV) setzt den Rotstift nicht nur bei den Bürgertestungen an. Anbieter von PCR-Tests werden dem aktuellen Entwurf zufolge ab Juli ebenfalls weniger Geld erhalten. PoC-PCR-Tests werden nicht explizit erwähnt – das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hält sich auf Nachfrage zur Vergütung der auch in Apotheken durchgeführten PCR-Tests bedeckt.

Die aktuelle TestV regelt die Vergütung für PoC-NAT-Testsysteme. Apotheken können demnach pro Test 30 Euro abrechnen.Die Abda wies zuletzt darauf hin, dass bereits dieser Betrag ein Minusgeschäft darstellt. Dennoch bieten viele Betriebe die Diagnostik nach einem positiven Antigen-Schnelltest an. Für einen PCR-Test können etwa Labore pro Testung 43,56 Euro abrechnen.

Ab Juli: 32,39 Euro für PCR-Test

Im aktuellen Verordnungsentwurf wird auf die Leistungen der Labordiagnostik mittels eines Nukleinsäurenachweises eingegangen. Für PCR-Tests zahlt die Regierung künftig nur noch 32,39 Euro, einschließlich der allgemeinen, insbesondere ärztlichen Laborleistungen, Versandmaterial und Transportkosten je Testung. „Die Absenkung erfolgt unter Berücksichtigung der Entwicklung der für die Ermittlung der Vergütungshöhe relevanten Kostenfaktoren, insbesondere der notwendigen Sachkosten“, heißt es.

Dies sei wie bei den Antigen-Schnelltests „vor dem Hintergrund der Entwicklung der zur Durchführung der Tests relevanten Kostenfaktoren angemessen, insbesondere aufgrund geringerer Sachkosten und eines niedrigeren Zeitaufwandes bei der Beratung der Testpersonen“. Dadurch sollen je eine Million PCR-Testungen die Kosten für den Bund für Leistungen der Labordiagnostik von rund 44 Millionen Euro auf rund 32 Millionen Euro sinken, heißt es.

Ob die Vergütung für PoC-PCR-Tests verändert wird, teilt das BMG auf Nachfrage nicht mit. „Die Testverordnung wird zur Zeit innerhalb der Bundesregierung beraten. Deswegen können wir zu Details noch keine Stellung nehmen“, sagt eine Ministeriumssprecherin. Im Entwurf wird diese Art der Diagnostik gar nicht erwähnt. Damit bleibt zunächst offen, wie die ab Juli durchgeführten Tests abgerechnet werden können.

Zahlreiche Apotheken schafften sich zuletzt entsprechende Testgeräte an oder leihen diese aus. Vielleicht betrachtet die Regierung die Diagnostikform, die eine ähnliche Spezifität und eine leicht geringere Sensitivität aufweist als PCR-Labortests, explizit getrennt voneinander und plant deshalb keine Kürzung der Leistung.

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