Ermittlungsverfahren

Paxlovid: Auf Razzia vorbereitet sein

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Berlin -

Haben Apotheken in großem Stil kostenlos zur Verfügung gestelltes Paxlovid ins Ausland verkauft? Medienberichte vermitteln den Eindruck, dass es bundesweit solche Vorgänge gegeben hat. Gegen mehrere Apotheken seien Ermittlungen eingeleitet worden, hieß es. Gleichzeitig seien Verfahren mangels Tatverdacht schon wieder eingestellt worden. Die Rechtsanwälte Professor Dr. Michael Tsambikakis und Dr. Markus Gierok erklären, wie die Vorwürfe rechtlich zu bewerten sind und wie Apotheken damit umgehen sollten.

Die beiden Juristen fühlen sich an die Zeit erinnert, in denen der Vorwurf der illegalen Verwendung von Covid-Impfstoffen im Raum stand. „Solche Fälle kennen wir bereits aus der Praxis und wir machen die Erfahrung, dass Apothekerinnen und Apotheker schlecht vorbereitet sind, wenn es ernst wird.“

Die meisten der gegen Apothekerinnen und Apotheker eingeleiteten Ermittlungsverfahren dauern noch an. Die Staatsanwaltschaften bewerten diese Fälle laut Tsambikakis und Gierok strafrechtlich nicht einheitlich: „So wird teils wegen des Verdachts der Unterschlagung, der Untreue, des Betrugs oder Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) ermittelt.“

Unabhängig davon, welchem Vorwurf die Staatsanwaltschaft konkret nachgehe, sei in allen Ermittlungsverfahren zu erwarten, dass die Räumlichkeiten der Apotheke – und je nach Verdachtslage möglicherweise auch der Privaträume ihres Inhabers – nach Beweismitteln durchsucht würden.

„Obwohl es sich um eine einschneidende Maßnahme handelt, muss für eine Durchsuchung nicht viel mehr als ein Anfangsverdacht gegeben sein. Dabei werden an einen Anfangsverdacht nur sehr niedrige Anforderungen gestellt, sodass Durchsuchungen keineswegs lediglich bei tatsächlich oder auch nur wahrscheinlich Schuldigen möglich sind. Erfahrungsgemäß sind mindestens ebenso oft Personen betroffen, die sich am Ende des Verfahrens als unschuldig herausstellen.“

Vorbereitung auf Durchsuchung

Apotheker tun den beiden Experten zufolge in jedem Fall gut daran, sich auf eine Durchsuchung sorgfältig vorzubereiten, damit sie – und ihr Personal – im Ernstfall richtig reagieren. „Dies gilt nicht nur für den Vorwurf des illegalen Handels mit Paxlovid, sondern ebenso für weitere potentielle Straftaten wie beispielsweise den Klassiker des Medizinstrafrechts: den Abrechnungsbetrug.“

Im Grunde gebe es nur wenige, einfache Regeln, die bei einer Durchsuchung beherzigt werden sollten. „Ihre Verletzung kann aber teils zu schwerwiegenden Konsequenzen führen. Die wichtigste Regel lautet: Immer sofort einen Rechtsanwalt anrufen und um Unterstützung bitten.“

Nicht ohne Anwalt

Welcher Anwalt kontaktiert wird, sollte bereits vor einer Durchsuchung bestimmt werden, da für eine sorgfältige Auswahl bei laufender Durchsuchung keine Zeit bleibt. Optimal sei die Wahl eines auf das Strafrecht spezialisierten Anwalts, da dieser routiniert darin sei, die von Durchsuchungen Betroffenen in ihrer ungewohnten und schwierigen Situation zu unterstützen. „Ebenso sind sie darin geübt, mit den vor Ort anwesenden Ermittlern auf Augenhöhe zu kommunizieren und darauf hinzuwirken, dass die rechtlichen Grenzen der Durchsuchung eingehalten werden. Kurz und knapp: Der Anwalt koordiniert und überwacht das Geschehen.“

Checklisten fürs Team

Im Übrigen sollten eindeutige Prozesse und Verhaltensregeln festgelegt werden, so Tsambikakis und Gierok. „Diese sind bestenfalls in einem – übersichtlichen – Leitfaden verschriftlicht, der für alle Mitarbeitenden gut greifbar ist. Elementar sind dabei Vorgaben dazu, wie und vor allem worüber Mitarbeitende mit den Ermittlern sprechen dürfen.“

Damit das richtige Verhalten im Falle einer Durchsuchung sitzt, sollte es sogar geschult und die Schulung regelmäßig wiederholt werden. „Dies gilt vor allem deshalb, weil Durchsuchungen überraschend kommen: Bis zur Durchsuchung ermitteln die Behörden zumeist verdeckt, das heißt ohne Kenntnis der Beschuldigten. Diesen Überrumpelungseffekt planen Ermittler teils bewusst ein und machen sich ihn zu Nutze.“

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