E-Rezept

Gematik statt Apotheker: Die nächste Ohrfeige Tobias Lau, 30.01.2020 17:48 Uhr

Zerbrochene Hoffnung: Die Apothekerschaft bekommt kein Monopol auf das E-Rezept. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Jens Spahn hat den Köder nicht geschluckt. Der Forderung der ABDA nach einem Makelverbot für elektronische Verordnungen ist er nachgekommen – hat aber gerade deshalb den Apothekern nicht die Hoheit über das E-Rezept gegeben. Das zeigt, wie die Standesvertretung im Bundesgesundheitsministerium wahrgenommen wird: nämlich genau nicht als die neutrale Instanz, die sie zu sein beteuert. Ein Kommentar von Tobias Lau.

Das E-Rezept gehört in die öffentliche Hand, fordert der DAV seit Monaten mit Blick auf die von ihm entwickelte WebApp. Ja, das tut sie – aber nicht in eure, hat das BMG nun geantwortet. Das ist absolut nicht überraschend, aber vor allem wegen der Argumentationslinie für viele Apotheker besonders schmerzhaft. Denn bisher gab es aus deren Sicht zwei Szenarien: Entweder es herrscht komplette Konkurrenz zwischen privatwirtschaftlichen Anbietern sowie solchen der öffentlichen Hand, als welcher sich der DAV mit seiner E-Rezept-App versteht. Oder aber das BMG gibt dem DAV ein Monopol für seine WebApp.

Die Argumente dafür haben die Standesvertreter in den vergangenen Monaten landauf landab unters Volk gebracht: Der Weg der Verordnung müsse von wirtschaftlichen Interessen ferngehalten werden, die Übermittlung neutral und diskriminierungsfrei sein. Das Makelverbot müsse unbedingt durchgesetzt werden. Auf Makelverbot und Diskriminierungsfreiheit legte der Verband besonderen Wert und demonstrierte beides auch: Selbst die Versender werden integriert, war die Message.

Doch sie verfing nicht: Spahn hat die Argumente des DAV ernstgenommen, aufgegriffen und ihm genau deshalb das Monopol verwehrt. Denn der DAV ist schließlich auch nur ein Berufsverband, der die Interessen seiner eigenen Mitglieder vertritt. Das heißt auch: Aus Sicht des BMG überwiegen bei den Apothekern die privatwirtschaftlichen Interessen gegenüber dem staatlichen Versorgungsauftrag. Das ist bitter für einen Berufsstand, der für sich in Anspruch nimmt, eine hoheitliche Aufgabe wahrzunehmen.

Und so tritt plötzlich ein drittes Szenario ein: Neutralität ja, aber nicht durch die Apotheker gewährleistet. Für die DAV-WebApp dürfte es damit eng werden. Dass man selbst im eigenen Haus nicht an deren Überzeugungskraft glaubt, hat ABDA-Präsident Friedemann Schmidt erst im Dezember selbst eingeräumt. Die WebApp „wäre“ eine sehr gute Lösung, so Schmidt, wenn der Gesetzgeber ihr den Vorrang gewähren würde. Denn sie „wurde mit Blick auf den Patienten konzipiert, nicht mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit“, so Schmidt. Der Blick auf den Patienten war offenbar nicht überzeugend genug und wie die sonstigen Vorzüge der WebApp gesehen werden, ist damit auch klar.