Medizinalhanf

Patienten unterversorgt – Arzt im Hungerstreik

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Berlin -

Bei illegalem Konsum geringer Mengen Cannabis kann von einem Strafverfahren abgesehen werden. Patienten jedoch, die ihre Arznei aufgrund eines Lieferengpasses auf illegalem Wege beschaffen, werden bestraft. Dr. Franjo Grotenhermen plädiert für eine Novellierung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und setzt sich für eine Verbesserung der aktuellen Lage der Patienten ein – mit einem Hungerstreik.

Das Gesetz vom 10. März 2017 bedeutete für viele Patienten in ihrer Therapie einen großen Sprung nach vorne, doch der Praxisalltag erwies sich als Rückschritt. Lieferengpässe, verunsicherte Ärzte und zögerliche Kostenübernahmen bescheinigen, dass die derzeitige Stellung der Betroffenen verbesserungswürdig ist. „Viele Betroffene sind sehr verzweifelt. Ich kann das kaum noch ertragen“, sagt Grotenhermen. „Mein Hungerstreik ist ein Ausdruck dieser Verzweiflung.“

Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) und Geschäftsführer der International Association for Cannabinoid Medicines (IACM) verweigert seit dem 17. August die Aufnahme jeglicher Nahrung. Ziel ist „die Entkriminalisierung aller Bundesbürger, die Cannabis zur Behandlung ihrer schweren Erkrankungen benötigen“, schreibt Grotenhermen auf der Website der IACM. Denn viele Patienten seien auf eine juristisch illegalen Bezug von Cannabis angewiesen. „Ihnen drohen Strafverfahren. Das ist nicht mehr hinnehmbar“, teilt der chronisch kranke Mediziner mit. Er forscht seit Jahren zum Thema Cannabinoide forscht und behandelt seine Privatpatienten auch mit Cannabis.

Die §§ 29 und 31 des BtMG ermöglichen es Staatsanwälten, von einer Bestrafung abzusehen, wenn der Täter Cannabis „lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt“. Grotenhermen plädiert für eine Änderung des BtMG und fordert, dass die Strafverfolgung von Patienten, die den Hanf aus medizinischen Gründen benötigen, grundsätzlich auch eingestellt werden müsste.

„Die Notwendigkeit einer Cannabis-Therapie sollte nicht von der Justiz, einer staatlichen Behörde oder einer Krankenkasse beurteilt werden, sondern wie bei anderen Therapieverfahren auch von einem Arzt“, erklärt er. Außerdem verspricht Grotenhermen, dass die Straffreiheit von Patienten, die Cannabis oder cannabisbasierte Medikamente nach Auffassung eines Arztes benötigen, kommen werde. „Wir können versuchen, Katalysatoren zu sein, Menschen, die die Geschwindigkeit der historischen Entwicklung beschleunigen“, sagt der 60-Jährige.

Für eine Legalisierung des Medizinalhanfs hatte sich der Mediziner zuvor mehrfach ausgesprochen und auch dafür eingesetzt. Die neue Regelung begrüße er und unterstütze auch weiterhin nachdrücklich einen unkomplizierten Zugang von Patienten zu standardisierten Präparaten aus der Apotheke. Die Euphorie des neuen Gesetzes hielt nicht lange an: „Wir dachten, fast am Ziel zu sein“, sagt Grotenhermen. Doch die Lage vieler Patienten sei weiterhin katastrophal. „Das Gesetz erweist sich in der Praxis als Bürokratiemonster“, schreibt Grotenhermen. Daher sei eine Behandlung mit Cannabis und Cannabinoiden für Kassenärzte unattraktiv, auch wenn sie die Idee unterstützten. „Viele Patienten finden in der Folge keinen Arzt, der ihnen einen legalen Zugang zu einer entsprechenden Behandlung eröffnet.“

Der Hungerstreik baue laut Grotenhermen Druck bei den Entscheidungsträgern auf. „Die Personen, die mit der Aktion angesprochen werden sollen, sind möglicherweise durchaus bereits überzeugt“, sagt er. Es bestehe jedoch Angst vor dem Verlust von Wählerstimmen. „Viele Wähler sind über 60 Jahre alt und Politiker können nicht einschätzen, wie diese auf weitere Schritte auf dem Weg zu Cannabis als Medizin reagieren“, sagt der Arzt. Um einen Angstabbau in der Politik zu erreichen, sei zwar zum einen eine sachliche Aufklärung notwendig. „Hauptsächlich müssen wir aber an die Emotionen der Menschen heran“, sagt er. Grotenhermen kündigt an, am kommenden Donnerstag den Streik zu beenden: „Meine Familie steht an erster Stelle.“

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