Fertigarzneimittel mit mehr als zehn Gramm Paracetamol sowie Johanniskraut-haltige Präparate zur Behandlung mittelschwerer Depressionen sollen voraussichtlich erst ab 1. April 2009 verschreibungspflichtig werden. Das geht aus dem Entwurf zur fünften Änderungsverordnung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV), den das Bundesgesundheitsministerium (BMG) dem Bundesrat am 28. April vorgelegt hat, hervor. Im Gegensatz zur Fassung, die das BMG im März ausgearbeitet hatte, sieht die geänderte Verordnung nur eine geteilte Inkrafttretensregelung vor.
Ursprünglich hatte die Änderungsverordnung am 1. Juli 2008 in Kraft treten sollen. Während der Großteil der in der Verordnung aufgeführten Stoffe wie geplant Mitte des Jahres verschreibungspflichtig werden sollen, gilt der neue Status für Acetylcholin und Butylscopolamin zur parenteralen Anwendung erst ab 1. Oktober 2008 sowie für Paracetamol und Johanniskraut erst ab April 2009. Die geteilte Inkrafttretensregelung resultiere aus dem unterschiedlichen Wert der jeweils im Markt befindlichen Ware, heißt es in der Begründung zur Verordnung.
Einem Sprecher des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zufolge haben die Anhörungen in den Fachkreisen der Länder und Bundesministerien zur Änderung des ursprünglichen Entwurfs geführt. Die damalige Fassung sah eine Abverkaufsfrist vor, die es den Apotheken erlauben sollte, die von der Neuregelung betroffenen Packungen noch bis 30. September 2009 mit der Kennzeichnung „apothekenpflichtig“ zu verkaufen. Aufgrund des späteren Inkrafttretens entfällt diese Übergangsfrist nun. Der neue Entwurf lässt den Apotheken somit sechs Monate weniger Zeit, bereits georderte Packungen abzugeben. Der Bundesrat wird voraussichtlich am 13. Juni 2008 über die nun vorliegende Version der Änderung zur AMVV beraten.
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