Packungsgrößenverordnung

Reimport mit loser Tablette

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Berlin -

Kyrillische Buchstaben auf einem Importarzneimittel können beim Kunden Gesprächsbedarf auslösen. Doch manchmal wartet die Überraschung auch erst im Inneren der Packung: Apotheker Dr. Stefan Noé, Inhaber der Bären-Apotheke in Karlsruhe, musste einem Kunden erklären, warum die Blister in dessen Arzneimittel mit der Schere passend geschnitten sind.

Im konkreten Fall hatte der Arzt das Medikament Arcoxia (Etoricoxib) verordnet. In Deutschland hat der Cox-2-Hemmer von MSD 100 Tabletten. Der Import bestand aus zwei gebündelten Packungen. Weil darin jeweils sieben Blister mit je sieben Tabletten enthalten sind, fehlten zwei Tabletten für die deutsche Entsprechung.

Der Reimporteur Kohlpharma hatte den beiden Packungen daher jeweils eine einzelne Tablette hinzugefügt, in einem ausgeschnittenen Blister aus derselben Charge. Hinzugefügt wurde eine Erklärung auf einem kleinen Zettel: „Sie haben ein qualitativ hochwertiges europäisches Markenarzneimittel erhalten. Einzelne Blister dieser Packung wurden von Kohlpharma GmbH geschnitten, damit eine in Deutschland übliche Packungsgröße entsteht. Selbstverständlich garantieren sorgfältige Kontrollen die unbeeinträchtigte Qualität des Arzneimittels“, heißt es darauf.

Apotheker Noé weiß, dass das Produkt pharmazeutisch nicht zu beanstanden ist. Auch wegen der Zulassung hat er keine Zweifel. „Trotzdem habe ich Bedenken, so ein Präparat an Kunden abzugeben“, sagt der Apotheker. Denn auf den Patienten mache das Ganze trotz Erklärung keinen besonders seriösen Eindruck.

In diesem Fall hatte Noé Glück: „Das Präparat war für eine langjährige gute Kundin, der ich die Besonderheiten der Packungsgrößenverordnung erklären konnte.“ Je nach Patient würde er sich aber schon Sorgen um die Compliance machen, wenn zerschnittene Blister in der Packung sind. „Es ist schon Wahnsinn, was das für Blüten treibt“, sagt Noé.

Der Apotheker ist überzeugt, dass die Zweifel an dem Produkt vor allem auf den Originalhersteller zurückfallen, dessen Namen der Kunde zuerst auf der Verpackung sieht. Doch mancher Kunde hätte vielleicht auch den Apotheker in Verdacht, zum eigenen Vorteil die Packungen zu mischen, befürchtet der Pharmazeut.

Bei Kohlpharma verweist man auf die rechtlichen Vorgaben: „Wir müssen die zugelassene Packungsgröße einhalten, wenn wir das Arzneimittel hier auf den Markt bringen wollen“, sagte ein Sprecher auf Nachfrage. Hintergrund seien zum Teil abweichende Packungsgrößen im Ausland. Eine Strategie der Originalhersteller um das Importgeschäft zu erschweren, vermutet man bei Kohlpharma hinter dem Vorgehen allerdings nicht. Die nationalen Systeme der Packungsgrößen seien oft historisch gewachsen.

Die ABDA setzt sich jedenfalls weiter für eine Abschaffung der Importquote ein. „Die Nachteile überwiegen längst die Vorteile“, sagte Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV) beim diesjährigen Wirtschaftsforum. „Es steht außer Frage, dass die Unübersichtlichkeit der Beschaffungs- und Vertriebswege ein Einfallstor für Fälschungen bietet. Ich bin für die entsprechenden, unmissverständlichen Aussagen des BfArM-Präsidenten Professor Broich in dieser Sache sehr dankbar“, sagte Becker.

Hinzu komme der enorme bürokratische Aufwand. Becker erinnerte an die „leidige Frage, ob die Ersetzung eines Arzneimittels durch einen entsprechenden Import eine Substitution darstellt, oder aber nicht.“ Außerdem werde das Ziel der Kostensenkung kaum erreicht. Andere Instrumente wie die Rabattverträge erzielten weit höhere Einsparungen. „Die Forderung ist die nach einer kompletten Streichung der Regelung, irgendwelche Detailänderungen an den genauen Rahmenbedingungen sind nicht zielführend“, sagte Becker.

Damit spielte er auf ein Positionspapier der führenden Gesundheitspolitiker von Union und SPD an, die eine Anpassung der Importquote fordern. Beim Mindestpreisabstand zum Original soll demnach immer mindestens 15 Prozent betragen und nicht, wie aktuell, alternativ 15 Euro. Das Papier ist innerhalb der Fraktionen noch nicht konsentiert, soll aber in die Beratung zu kommenden Pharmagesetzgebung einfließen. Größere Bauchschmerzen macht den Apothekern dabei der Vorschlag eines Honorardeckels.

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