Rezepturen sind schon lange nicht mehr vor Retaxierungen gefeit. In Sachsen-Anhalt zeigt sich nun aber ein recht neuer Beanstandungsgrund: Die AOK kürzt bei nicht verschreibungspflichtigen Rezepturen den Festzuschlag von 8,35 Euro.
Rezepturen können auch ohne Rx-Wirkstoff auf einem rosa Rezept verordnet werden. Das ist beispielsweise bei Zubereitungen für Kinder der Fall. In einigen wenigen Ausnahmen kann die Verordnung auch für über 18-Jährige zu Lasten der Kasse erfolgen. Die OTC-Ausnahmeliste gibt hier einen Überblick. So ist beispielsweise Harnstoff ab Konzentrationen von 5 Prozent bei gesicherter Diagnose von Ichtyosen (Verhornungsstörungen der Haut) erstattungsfähig.
Nun informiert der Landesapothekerverband (LAV) in Sachsen-Anhalt darüber, dass die AOK des Landes aufgrund einer fehlenden vertraglichen Regelung im letzten Retaxationsdurchgang den Festzuschlag von 8,35 Euro bei nicht verschreibungspflichtigen Rezepturen gekürzt hat.
Der LAV hat sich mit der Kasse zusammengesetzt und folgende Neuregelungen festgelegt:
Somit wurde die Regelung, die bereits mit den Ersatzkassen vereinbart wurde, nun auch für die AOK Sachsen-Anhalt übernommen. Die Regelung tritt am 1. Juni in Kraft.
Apotheken sollen nun darauf achten, dass ab Juni nur noch die Rezepturen vergütet werden, die einen Stoff aus der OTC-Ausnahmeliste enthalten. Diese Stoffe sind gelistet:
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