Ordnungsamt

Zebrastreifen oder Apotheke muss weg Maria Hendrischke, 09.03.2016 13:53 Uhr

Berlin - 

Der Zebrastreifen vor der Zeppelin-Apotheke im baden-württembergischen Biberach verstößt gegen das Gesetz. Ein Gutachter hat festgestellt, dass der Überweg nicht den rechtliche Vorgaben entspricht. Die Stadt will den Zebrastreifen nun entfernen. „Eine klassische bürokratische Fehlentscheidung“, sagt Apotheker Jochen Mettra.

Dass der Zebrastreifen weg müsse, habe mehrere Gründe, erklärt Ordnungsamtsleiterin Brigitte Länge. Zum einen liegt er in einer abknickenden Vorfahrtstraße, zum anderen ist er weder für Autofahrer noch Fußgänger gut einzusehen. Darüber hinaus sei die Straße an der Stelle elf Meter breit – gesetzlich empfohlen sei am Überweg eine Höchstbreite von 6,50 Metern. „Eigentlich hätte der Streifen nie angelegt werden dürfen“, fasst sie zusammen.

Von ihrem Büro aus sieht Länge auf den Zebrastreifen. Sie habe dort schon viele brenzlige Situationen beobachtet. Sie berichtet von einem schweren Unfall am Überweg: Nachts habe ein Autofahrer an der Stelle eine Fußgängerin angefahren, weil er sie nicht gesehen hatte.

Im Ort regt sich Widerstand gegen die Entfernung des Überwegs. „Einige meiner Kunden meinten: 'Die Stadt spinnt'“, sagt Mettra. Der Zebrastreifen sei einer der ältesten in Biberach und werde von den Kunden häufig genutzt. „Und in meinen 36 Jahren in der Apotheke habe ich dort nicht an jedem Tag 'brenzlige Situationen' bemerkt.“ Die Aussage von Länge könne er daher nicht nachvollziehen.

Der nächste – zulässige – Zebrastreifen befindet sich etwa 40 Meter entfernt von der Apotheke. Darauf verweist die Stadt als sichere Möglichkeit, um die Straße zu überqueren. Mettra fürchtet jedoch, dass Passanten auch ohne Zebrastreifen weiterhin direkt vor der Apotheke die Straße kreuzen könnten, was dann noch gefährlicher wäre. „Es ist eben der kürzeste Weg zur Apotheke“, sagt er. So leicht sei der Passantenstrom nicht umzulenken. Mit einem Kundenverlust rechnet er nicht, wenn der Fußgängerüberweg wegfällt. „Ich habe mir eine Stammkundschaft aufgebaut, die mir treu bleiben wird“, sagt er zuversichtlich.

Die Stadt hat inzwischen beschlossen, dass der Zebrastreifen entfernt wird. „Er ist gesetzlich nicht zulässig, somit haben wir auch keinen Ermessensspielraum“, betont Länge. Sie habe alternative Lösungen geprüft: eine Ampel, eine Querungshilfe in der Mitte der Straße oder einen Kreisverkehr. Nichts davon funktioniere. „Damit die Stelle besser einzusehen wäre, müsste die Apotheke abgerissen werden“, sagt sie. Das wolle aber schließlich niemand.

Würde das Ordnungsamt auch nach dem Gutachten an dem Zebrastreifen festhalten, könnte das rechtliche Konsequenzen haben. „Das wäre fahrlässig“, sagt Länge. Wenn an der Stelle ein Unfall passiere, würde nicht nur die Stadt, sondern auch sie und Oberbürgermeister Norbert Zeidler persönlich für den Schaden haften.