Macrogol-haltige Präparate sind als Arzneimittel und als Medizinprodukt im Handel. Letztere werden von den Kassen erstattet, wenn sie in der Anlage V der Arzneimittelrichtlinie (AM-RL) aufgenommen wurden. Gelistet ist auch Onligol Macrogol 4000 (Alfasigma), das erst seit wenigen Monaten hierzulande erhältlich ist.
Onligol Macrogol 4000 ist für Kinder ab einem Alter von zwei Jahren erstattungsfähig. Gemäß AM-RL kann das Medizinprodukt zulasten der Kasse in folgenden Fällen abgerechnet werden:
Eine generelle Prüfpflicht in Bezug auf die Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit gibt es nicht. Der Arzt oder die Ärztin muss keine Diagnose angeben. Tut er oder sie dies dennoch, besteht eine erweiterte Prüfpflicht und die Angabe des Arztes/der Ärztin muss mit den Vorgaben der Arzneimittelrichtlinie übereinstimmen. Medizinprodukte sollten immer eindeutig, also unter Angabe der PZN und des Herstellers, verordnet werden. Der Austausch durch ein Arzneimittel ist nicht gestattet, auch dann nicht, wenn ein Rabattvertrag vorliegt.
Onligol Macrogol 4000 ist laut Hersteller derzeit das einzige Macrogol 4000, das für verschiedene Kinderindikationen von zwei bis 16 Jahren erstattungsfähig ist. Onligol Macrogol 4000 ist in Sachets und in einer 400-g-Dose mit Messlöffel erhältlich. Somit ist eine individuelle Dosierung nach Alter und Gewicht des Kindes möglich. Das Abführmittel enthält keine zugesetzten Zucker, Aromen oder Elektrolyte, sondern nur den Wirkstoff Macrogol 4000. Das Medizinprodukt ist geschmacksneutral und kann in warme oder kalte Getränke eingerührt werden. Macrogol wirkt rein physikalisch, indem es Wasser im Darm bindet und den Stuhl weicher macht. Die Substanz wird nicht